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10. April 2019
E-Roller auf der Überholspur – und auf dem Radar der Versicherer

E-Roller auf der Überholspur – und auf dem Radar der Versicherer

Elektrotretroller sorgen derzeit für Wirbel. Bald sollen E-Scooter auf den Straßen unterwegs sein dürfen, wenn der Bundesrat der entsprechenden Verordnung grünes Licht erteilt. Während nun der Verkehrssicherheitsrat strengere Vorgaben fordert, haben die ersten Anbieter bereits Versicherungslösungen am Start.

Sie sorgen derzeit für allerhand Wirbel und rufen auch etliche Kritiker auf den Plan: Die Rede ist von E-Scootern oder E-Rollern. Vom bevorstehenden Kampf mit Fußgängern um die Gehwege ist die Rede. Um die Bahn für die E-Roller frei zu machen, hat sich das Bundeskabinett für eine rasche Zulassung ausgesprochen. Am 03.04.2019 wurde die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat am 17.05.2019 grünes Licht erteilen. Erst mit Inkrafttreten der Verordnung wird es legal sein, E-Scooter auf der Straße zu nutzen. Momentan ist diese noch nicht der Fall, mit Ausnahme von Bamberg. In der oberfränkischen Domstadt sind E-Roller testweise mit Sondergenehmigungen unterwegs.

Versicherungspflicht für die Elektrotretroller

Von der Verordnung erfasst werden Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h beträgt. Sie müssen verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erfüllen, was Brems- und Lichtsystem angeht. Verkehrsrechtlich werden die Tretroller wie Fahrräder behandelt. Sie sollen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren dürfen. Die Fahrer müssen 14 Jahre alte sein. Bis zu 12 km/h dürfen sie auch auf Gehwegen unterwegs sein und bereits ab einem Alter von 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassung sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, E-Tretroller sollen ohne Führerschein genutzt werden können. Aber es wird eine Versicherungspflicht geben. Vorgeschrieben ist dann eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Plakette am Gefährt nachzuweisen ist.

Verkehrssicherheitsrat will schärfere Regeln für E-Scooter

Rund um die E-Tretroller gibt es zahlreiche kritische Stimmen, vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Änderungen der geplanten Verordnung fordern nun der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). „Wir finden zwar, dass Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix sind, sie dürfen aber ungeschützte Verkehrsteilnehmer nicht gefährden“, erklärt DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf.

Mindestalter von 15 Jahren und Mofaführerschein gefordert

DVR und DVW fordern, dass auf Gehwegen eine Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden müsse. Auch beim Mindestalter für das Nutzen von E-Rollern haben die Verbände eine klare Vorstellung: 15 Jahre. Außerdem soll eine Mofa-Prüfbescheinigung Voraussetzung sein. Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Vizepräsident des DVR stellt klar: „Das hohe Schutzbedürfnis vor allem von Kindern und älteren Menschen auf dem Gehweg wird durch den aktuellen Verordnungsentwurf klar missachtet.“

Zwei erste Versicherer am Start

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische eine entsprechende Versicherungslösung für E-Roller präsentiert. Die Test-Roller in Bamberg sind mit dem Haftpflichtversicherungsschutz der Bayerischen unterwegs. Wie das Unternehmen mitteilt, sollen nach Abschluss der Testphase mit 15 E-Scootern in Bamberg zunächst 100 Elektro-Roller im Stadtgebiet eingesetzt werden.

Kurz darauf meldete die Zurich Gruppe Deutschland, dass sie den Versicherungsschutz für die zwei ersten offiziell zugelassenen E-Scooter-Modelle zur Verfügung stellt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, biete sie die Versicherungslösung bereits seit Mitte März an. Der Versicherer habe vom Kraftfahrtbundesamt eine sogenannte Vorgriffsregelung auf diese beiden Modelle erhalten. In Deutschland seien bereits rund 700 Fahrzeuge mit dem E-MobilSchutz der Zurich unterwegs. Exklusivpartner des Versicherers dürfen die Haftpflicht-Plakette für diese Fahrzeuge ausgeben. Diese Regelung gelte, bis der Bundesrat der Verordnung zustimmt.

Weitere Anbieter wollen nachziehen 

Auch die hannoversche Wertgarantie-Gruppe wil künftig E-Scoter versichern. Das Unternehmen entwickle derzeit entsprechende Lösungen, wie es gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen mitteilte. Im Laufe des Jahres solle der Vertrieb starten. (tk)