Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Förderbank KfW wollen gemeinsam den Abbau des Bauüberhangs voranbringen: Dazu nehmen sie eine befristete Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards für Neubauten wieder auf. Laut KfW soll die Förderung in das bestehende Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert werden. Private und gewerbliche Investoren können ab 16.12.2025 Anträge für Förderkredite stellen.
Baugenehmigung muss bei Antragstellung bereits vorliegen
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren.
Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden. Für Kommunen gibt es einen Zuschuss von 5%. Die Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100% Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, der Baustart darf aber noch nicht erfolgt sein.
„Mit der Wiederaufnahme der Förderung des EH55-Standards tragen wir jetzt verstärkt dazu bei, dass sich Neubau finanziell trägt und zügig mehr dringend benötigter Wohnraum entsteht. KfW und Bund bündeln die Kräfte und bieten bestmögliche Konditionen“, erklärt Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW. „Unsere Förderung setzt voraus, dass die Neubauten ausschließlich auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden", so Kehr weiter.
Mehr zum Förderprogramm gibt es auf der Website der KfW.
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