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23. Dezember 2021
Eigene App wird gefördert – Zuschuss bis 50.000 Euro nutzen

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Eigene App wird gefördert – Zuschuss bis 50.000 Euro nutzen

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken. Manchmal mündet dies in die Umsetzung von Innovationen, um in der digitalen Welt wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact Serie über die Möglichkeiten. Teil 8

Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit der „Generation: Alles per Handy und Tablet beauftragen“. Auch dafür gibt es Fördermöglichkeiten.

Wer die Förderung berücksichtigen sollte: Unternehmen und Betriebe sowie freie Berufe aus allen Branchen mit drei bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware. Dabei ist das „digitale Projekt“ innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abzuschließen. Beginn und Ende setzt das Unternehmen (Antragsteller) dabei selbst fest und ist auch selbst für die Planung verantwortlich.

Hürden nehmen – Digitalisierungsfahrplan erstellen

Um die Förderung und damit den Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) zu bekommen, braucht es einen Digitalisierungsfahrplan. Dieser beschreibt das gesamte digitale Investitionsvorhaben (darf noch nicht begonnen worden sein). Darin ist unter anderem beschrieben, wie der aktuelle Ist-Stand der Digitalisierung im Unternehmen (Antragsteller) ist. Ergänzt wird dies um die Ziele, die das Unternehmen (Antragsteller) mit der Investition erreichen will. Ziele können zum Beispiel sein: wie das Unternehmen (Antragsteller) Prozesse intern oder extern effizienter und digitaler gestalten wird oder wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen wird oder wie das Unternehmen ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder damit seine Marktposition ausbauen kann.

Praxisfälle für Zuschussförderung – So wird die Förderung eingesetzt

Die Förderung bzw. der Zuschuss ist unter anderem von Unternehmen in Investitionsbereichen der digitalen Transformation eingesetzt worden, die Folgendes zum Ziel hatten: Investitionen von Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten. Oder auch: ein branchenübergreifender Digitalisierungsprozess mit digitaler Schnittstelle (App), verbesserte digitale Geschäftsprozesse im B2B-Kundensegment, neues (digitales) Produkt in neuem (digitalem) Markt für neue Zielgruppen mit digitalen Endgeräten (App), Leadgenerierungsprozess von mobilen digitalen Werbeflächen, über QR-Codes zur programmierten Website, zur Produktauswahl, zum Unterschriftenprozess und Speicherung in der Cloud (Vertragsunterlagenspeicherung), Anpassung der IT-Sicherheit im Unternehmen durch Codierung von Firewalls und Hochsicherheitsspeicher.

Förderung geht weiter – Das hier ist auch möglich

Um es allgemeiner auszu­drücken und doch konkret zu benennen und damit diese Förderprogramme noch mehr genutzt werden, kann der Zuschuss bzw. die Co-Finanzierung auch wie folgt eingesetzt werden: für Hard- und Software, die die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel für datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-­Sicherheit und Datenschutz. Entscheidend dafür ist die Voraussetzung (!), dass mit den Investitionen ein Projekt finanziert wird, das neue Funktionen bzw. grundlegende Verbesserungen zur Potenzialhebung im Unternehmen ermöglicht.

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder