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26. September 2017
Eigenständige Versicherungsaufsicht EIOPA bleibt bestehen

Eigenständige Versicherungsaufsicht EIOPA bleibt bestehen

Die EU-Kommission will bei der Reform der Finanzaufsicht die Eigenständigkeit der Versicherungsaufsicht EIOPA, der Bankenaufsicht EBA und der ESMA für den Wertpapierbereich beibehalten. Der GDV begrüßt, dass die EIOPA bestehen bleibt, mahnt aber zu einer Überprüfung der ihr zugedachten erweiterten Aufgaben.

Im Zuge der Reform der europäischen Finanzaufsicht will die EU-Kommission die Struktur der drei Finanzaufsichtsbehörden nicht verändern. Somit sollen die sektorspezifischen Verantwortlichkeiten der Versicherungsaufsicht EIOPA, der Bankenaufsicht EBA und der ESMA für den Wertpapierbereich bestehen bleiben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht damit seine zentrale Forderung nach einer auch in Zukunft handlungsfähigen eigenständigen Versicherungsaufsichtsbehörde berücksichtigt. Einer genaueren Untersuchung würden laut GDV allerdings noch die der EIOPA zugedachten erweiterten Aufgaben bedürfen, so zum Beispiel bei den internen Modellen.

Bei künftiger Rolle der EIOPA sieht GDV Klärungsbedarf

Nicht nur bei den Aufgaben, sondern auch bei den Finanzierungsregelungen drängt der GDV noch auf eine genauere Überprüfung: Die notwendige Budgetkontrolle durch das Parlament dürfe nicht geschwächt werden. Geht es nach dem Vorschlag der EU-Kommission, werden künftig 60% des Aufsichtsetats direkt über die Unternehmen und nur bis zu 40% aus dem EU-Haushalt finanziert. „Zudem sind wir skeptisch, ob die EU-Kommission bei der Reform der Governance der ESAs tatsächlich den richtigen Weg eingeschlagen hat. Auch hätten wir uns eine stärkere Trennung der Rolle von EIOPA als Regulator auf der einen Seite und als Aufseher auf der anderen Seite gewünscht“, unterstreicht Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. (tk)