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31. Mai 2021
Einigung zur Pflegereform auf Ministerebene

Einigung zur Pflegereform auf Ministerebene

Jetzt also doch noch eine Einigung in Sachen Pflegereform. Am Wochenende wurde bekannt, dass sich die Regierungsparteien auf Eckpunkte verständigt haben. Es geht unter anderem um Tarifentlohnung, Staatszuschüsse und einen höheren Beitragssatz für Kinderlose ab 2022.

Die Bundesregierung hat sich Berichten zufolge auf eine Pflegereform verständigt. Die Minister aus dem Gesundheits-, Arbeits- und Finanzministerium hätten sich entsprechend abgestimmt, heißt es.

Demnach sollen künftig nur noch Altenheime und Pflegedienste zugelassen werden, die ihren Beschäftigten zumindest Tariflohn bezahlen. Das ist bisher nur teilweise der Fall: Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums wird nur etwa die Hälfte der Pflegekräfte derzeit nach Tarif bezahlt.

Pflegebedürftige sollen zudem Entlastung beim Eigenanteil erhalten, der in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Je nach Pflegezeit soll ein prozentualer Zuschlag ausbezahlt werden. Berichtet wird, dass vollstationäre Pflegebedürftige nach zwölf Monaten in der Pflege einen Zuschlag in Höhe von 25% ihres zu zahlenden Eigenanteils erhalten. Wer mehr als zwei Jahre vollstationäre Leistungen bezieht, soll die Hälfte des zu zahlenden Anteils erhalten. Bei mehr als 36 Monaten soll der Zuschlag bei 75% liegen.

Zur Finanzierung ist ein Staatszuschuss von 1 Mrd. Euro vorgesehen, außerdem soll der Beitragssatz für Kinderlose von 3,3 auf 3,4% angehoben werden.

Am Mittwoch soll im Bundeskabinett der entsprechende Beschluss zur Pflegereform fallen. Ein Gesetzentwurf könnte so noch im Juni beschlossen werden. (bh)

Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Christian Jans… am 04. Juni 2021 - 14:09

Erwähnenswert wäre auch die finanzielle Entlastung in der stationären Pflege vom 1. - 12. Monat, in Höhe von 5% auf den verbleibenden Eigenanteil und die Reduzierung der Entlastung bei einer stationären Pflegedauer von über 36 Monaten von 75% auf 70%.  Zudem werden auch die Leistungsbeträge für die Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) um 5% in den Pflegegraden 2-5 erhöht. Der Leistungsbetrag in der Kurzzeitpflege wurde um 10% auf 1774€ angehoben. Durch die erhöhten Lohnregelungen in der Pflege, bleibt es meiner Meinung nach allerdings abzuwarten, wie sich die Pflegeheim- und Pflegedienstsituation in Zukunft entwickeln wird. Man sollte nicht vergessen, dass heute bereits über 78% der Pflegebedürftigen zuhause durch Angehörige, ambulante Dienste und ausländische Pflegehilfen gepflegt werden. Auch ein großer Teil der Schwerstpflegebedürftigen die seit langem auf eine freie Stelle im Pflegeheim warten. Gerade in diesen Familien werden nicht selten ausländische Pflegehilfen über Agenturen gebucht, welche ja auch einen Eigenanteil zwischen 1500-3600€ im Monat verlangen. Das Pflegegeld, welches durch die neue Gesetzgebung vernachlässigt wurde, reicht dort bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken.  Der Staat sollte auch an den größten Pflegedienst Deutschlands denken, die Angehörigen! Zudem variieren die Pflegeheimkosten abhängig vom Bundesland sehr stark, sodass die Eigenanteile in den ersten 3 Jahren der Heimpflege immer noch sehr hoch ausfallen. Das Armutsrisiko Pflege, bleibt vermutlich noch lange Jahre eine Baustelle. Da müssen wir Vermittler:innen und Berater:innen am Ball bleiben und den Verbrauchern mit guter Beratung zur Seite stehen.