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22. September 2019
Einkommensschutz über die bAV – Eine clevere Alternative

Einkommensschutz über die bAV – Eine clevere Alternative

Mit Schreckensszenarien wird häufig versucht, Menschen zum Abschluss einer BU zu bewegen. Doch das alleine reicht nicht, zumal hohe Prämien oder Probleme bei der Gesundheitsprüfung oft den Zugang erschweren. Hier kann der betriebliche Einkommensschutz punkten, auf den auch die NÜRNBERGER setzt.

Von Dominik Stadelbauer, Leitung Marktmanagement Firmen, Produkt- und Marktmanagement Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet traditionell eine enorme Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten. Und durch das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist sie noch größer geworden. Doch während sich viele Arbeitgeber zunehmend mit den gesetzlichen Änderungen rund um den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% beschäftigen, ist auch ein Trend zum betrieblichen Einkommensschutz (bEKS) festzustellen. Die Gründe hierfür sind einschlägig: Neben der staatlichen Förderung bietet ein kollektives Produkt über den Arbeitgeber vergünstigte Konditionen und ermöglicht einen vereinfachten Zugang ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung.

Haftungsrisiko betrieblicher Einkommensschutz?

Trotzdem schrecken noch viele Vermittler und Arbeitgeber vor dem bEKS zurück. Zu groß ist die Angst, im Leistungsfall auf den Rentenzahlungen des Arbeitnehmers sitzen zu bleiben, weil der Versicherer nicht zahlt. Dieses Problem ist in der Praxis sehr gut händelbar. Wird die Versorgung über eine Direktversicherung als beitragsorientierte Leistungszusage gestaltet, so verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines bestimmten Beitrags. Dieser wird in einem festen Verhältnis in Leistungen umgewandelt. Das Beitrags-Leistungsverhältnis kann dabei sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach direkt mit den Bedingungen der Versicherung verknüpft werden. Tritt dann der Leistungsfall nach den Versicherungsbedingungen nicht ein, entsteht auch arbeitsrechtlich kein Leistungsanspruch. Durch diese Gestaltung ist sichergestellt, dass die Entscheidung der Leistungsprüfung durch den Versicherer für den arbeitsrechtlichen Anspruch prägend ist. Wer sich also mit bEKS beschäftigt, für den ist eine Versorgungsordnung Pflicht.

Beitragszahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers?

Neben der sauberen Gestaltung der Versorgungszusage wird auch der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oft als problematisch gesehen. Denn mit Ende der Lohnzahlung hört in der Regel auch die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber und damit der Versicherungsschutz auf. Dieses Thema ist in der Praxis schon deutlich kniffliger. Mit der Meldung an den Versicherer ist der Arbeitgeber haftungsrechtlich auf der sichereren Seite. Der Arbeitnehmer muss dann den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Da der Mitarbeiter außerhalb der Lohnfortzahlung nur noch rund 70% seines bisherigen Nettoeinkommens als Krankengeld erhält, wird er oft nicht in der Lage sein, diese in unveränderter Höhe zu bezahlen. Um die Prämien zu reduzieren, erlauben es einige Produkte, in Zeiten der privaten Fortführung die Überschussverwendung auf Beitragsabzug umzustellen. Dadurch reduzieren sich die Zahlungen bei der NÜRNBERGER beispielsweise um 32%. Daneben besteht bei guten Produkten auch häufig die Möglichkeit, die Beiträge für einige Wochen oder Monate unverzinst zu stunden.

Passende betriebliche BU-Produkte bieten also vielfältige Optionen, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu überbrücken. Vorsichtig sein sollten Vermittler allerdings bei bAV-Produkten, die entweder Arbeitsunfähigkeitsleistungen vorsehen oder beitragsfrei mitversichern. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind alle Leistungen, bei denen eine Krankheit Auslöser ist, in der bAV nicht zulässig. Die Beiträge können damit nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt werden. Wer steuerliche Probleme vermeiden möchte, sollte deshalb auf einen klugen Arbeitgeberprozess und umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten im Produkt setzen.

Welches Produkt ist das richtige?

Der bEKS umfasst heute fast ausschließlich die betriebliche BU. Spätestens seit dem BMF-Schreiben vom 19.02.2019 ist jedoch klar, dass die betriebliche Grundfähigkeitsversicherung (bGF) in der bAV genutzt werden kann. Dieses Produkt bietet im Gegensatz zur betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) nicht nur ein günstiges Prämienniveau, sondern ist auch einfacher in der Beratung zu erläutern. Wer beispielsweise eine offene Getränkeflasche mit einem Schraubverschluss nicht mehr verschließen und anschließend öffnen kann, hat bei der NÜRNBERGER bedingungsgemäß die Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ verloren.

Trotz dieser Vorteile sind viele Vermittler unsicher, ob sie nicht im Rahmen des „Best Advice“ generell eine BU anbieten müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. „Best Advice“ bedeutet aber nicht, jedem Kunden ausschließlich das umfangreichste Produkt zu vermitteln. Sicherlich ist eine BU für viele das Richtige. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Kunde den Risikoschutz in der benötigten Höhe leisten kann. Liegt er aufgrund einer körperlich geprägten Tätigkeit am Ende der Prämienskala, werden häufig (zu) kleine Summen versichert. Dagegen bietet die bGF klare Vorteile. So sind durch ein günstiges Prämienmodell und die staatliche Förderung in der bAV bei einer bGF beispielsweise Beitragsersparnisse von rund 73% (siehe Grafik unten) möglich.

Ähnlich wie in der bBU ermöglicht auch die bGF mit einer Dienstobliegenheitserklärung zu arbeiten. Das erspart das Ausfüllen der Gesundheitsfragen und ist in der Regel ab zehn teilnehmenden Arbeitnehmern möglich. Bei der NÜRNBERGER werden für diese Mindestanzahl die bBU und die bGF zusammengezählt. So kann der Vermittler jeden Arbeitnehmer passgenau beraten und das Produkt wählen, das bestmöglich zu seiner Versorgungssituation passt.

Bild oben: © Alexey – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 22f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.

 
Ein Artikel von
Dominik Stadelbauer