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11. September 2019
Einkommensvorsorge als Wachstumstreiber im bAV-Geschäft

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Einkommensvorsorge als Wachstumstreiber im bAV-Geschäft

Die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen einer bAV

Die Einkommensvorsorge kann grundsätzlich auch über eine betriebliche Lösung organisiert werden, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen attraktiven Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Einsparung von Steuern und Sozialabgaben und Sonderkonditionen ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern zudem vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer Anrecht auf obligatorische Zuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Dies galt jedoch bisher nur für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Nicht eindeutig genug waren die entsprechenden Regelungen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) formuliert, sodass eine Grundfähigkeitsabsicherung wie die Allianz KörperSchutzPolice im Rahmen einer bAV bisher unzulässig war. Diese Unklarheit hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.02.2019 beseitigt und den Weg für eine Integration der Grundfähigkeitsversicherungen in die bAV frei gemacht: Die betriebliche Altersversorgung ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG grundsätzlich beschränkt auf die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung.

Steuerfreiheit bleibt erhalten

Das BMF stellte in seinem aktuellen Schreiben fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erfüllt. Zudem soll eine Grundfähigkeitsversicherung auch insbesondere dann für die bAV zulässig sein, wenn im Leistungsfall der Arbeitnehmer tatsächlich weiterhin seinen Beruf ausüben kann. Dementsprechend bleibt bei Absicherung der Grundfähigkeiten beispielsweise die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG erhalten.

Der Beratungsansatz von Allianz Leben kann somit ab dem 01.07.2019 auf die bAV ausgeweitet werden. Gerade für körperlich tätige Arbeitnehmer, die sich eine Einkommensvorsorge über die Berufsunfähigkeit (BU) in adäquater Höhe oft nicht leisten können, bietet jetzt die Allianz KörperSchutzPolice als Grundfähigkeitsabsicherung eine zusätzliche Lösung zu einem überschaubaren Aufwand. Dabei wird die KörperSchutzPolice als reine Grundfähigkeitsrente ohne die Bausteine Schwere Krankheiten (Dread Disease) und Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption angeboten, da es sich hier nicht um Leistungen im Sinne des BetrAVG handelt.

Insbesondere für bestehende Gehaltsumwandlungen in der bAV bietet sich seit dem BRSG im Rahmen des obligatorischen Arbeitgeberzuschusses eine Umsetzung als Einkommensvorsorge an: Arbeitnehmer können in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber die 15% Arbeitgeberzuschuss nutzen, um ihre betriebliche Altersversorgung um einen BU-Baustein zu ergänzen oder mit der KörperSchutzPolice ihre Grundfähigkeiten abzusichern.

 
Ein Artikel von
Marcel Basedow