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11. September 2019
Einkommensvorsorge als Wachstumstreiber im bAV-Geschäft

Einkommensvorsorge als Wachstumstreiber im bAV-Geschäft

Rund um die betriebliche Versorgung rückt zunehmend auch das Thema Einkommensvorsorge ins Blickfeld. Für Arbeitnehmer, denen die Absicherung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten wichtig ist, bietet jetzt die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen der bAV eine weitere Option mit einigen Vorteilen.

Von Marcel Basedow, Leiter des Maklervertriebs Süd bei der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung sind überschaubar. Außerdem ist diese Rente nicht ohne Weiteres zu bekommen – nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Für die volle Erwerbsminderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt möglich.

Erwerbsminderungsrente zu gering

Hinzu kommt, dass von den Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, die pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, im Durchschnitt etwa die Hälfte abgelehnt wird. Nur jeder zweite Antrag erfüllt also die Voraussetzungen für diese Rente, die sich im Durchschnitt auf monatlich 789 Euro beläuft, wie Zahlen der DRV zum Stichtag 31.12.2018 für die alten Bundesländer zeigen. Somit fällt die Rente viel zu gering aus, um den Lebensstandard vor der Erwerbsminderung zu halten.

Die Leistung aus der gesetzlichen Einkommensvorsorge ist also zu niedrig und schwer zu bekommen. Bei der privaten Einkommensvorsorge hingegen sind zum einen abweichende Kriterien vorgesehen: Als berufsunfähig nach der Definition von privaten Lebensversicherern gelten die Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% berufsunfähig sind, das heißt ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Zum anderen kann die Höhe der Absicherung im Grundsatz nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Somit ist in der privaten Einkommensvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen eine Absicherung des bisherigen Lebensstandards möglich.

Private Einkommensvorsorge

Der Beratungsansatz zur Einkommensvorsorge bei Allianz Leben geht noch einen Schritt weiter: Personen, die überwiegend eine Bürotätigkeit ausüben und denen die Absicherung einer konkreten Tätigkeit wichtig ist, finden sich nach wie vor am ehesten in der Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz wieder. Personen allerdings, die überwiegend körperlich tätig oder auf Mobilität angewiesen sind, haben im Zweifelsfall einen anderen Absicherungswunsch: Sie möchten gegen die finanziellen Folgen abgesichert sein, die eintreten, wenn ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) soll genau diese Personengruppe ansprechen und deckt als Grundfähigkeitsversicherung die wichtigsten Risiken von körperlich tätigen Personen ab.

Die Grundfähigkeitsabsicherung im Rahmen einer bAV

Die Einkommensvorsorge kann grundsätzlich auch über eine betriebliche Lösung organisiert werden, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen attraktiven Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Einsparung von Steuern und Sozialabgaben und Sonderkonditionen ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern zudem vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer Anrecht auf obligatorische Zuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Dies galt jedoch bisher nur für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Nicht eindeutig genug waren die entsprechenden Regelungen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) formuliert, sodass eine Grundfähigkeitsabsicherung wie die Allianz KörperSchutzPolice im Rahmen einer bAV bisher unzulässig war. Diese Unklarheit hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.02.2019 beseitigt und den Weg für eine Integration der Grundfähigkeitsversicherungen in die bAV frei gemacht: Die betriebliche Altersversorgung ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG grundsätzlich beschränkt auf die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung.

Steuerfreiheit bleibt erhalten

Das BMF stellte in seinem aktuellen Schreiben fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erfüllt. Zudem soll eine Grundfähigkeitsversicherung auch insbesondere dann für die bAV zulässig sein, wenn im Leistungsfall der Arbeitnehmer tatsächlich weiterhin seinen Beruf ausüben kann. Dementsprechend bleibt bei Absicherung der Grundfähigkeiten beispielsweise die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG erhalten.

Der Beratungsansatz von Allianz Leben kann somit ab dem 01.07.2019 auf die bAV ausgeweitet werden. Gerade für körperlich tätige Arbeitnehmer, die sich eine Einkommensvorsorge über die Berufsunfähigkeit (BU) in adäquater Höhe oft nicht leisten können, bietet jetzt die Allianz KörperSchutzPolice als Grundfähigkeitsabsicherung eine zusätzliche Lösung zu einem überschaubaren Aufwand. Dabei wird die KörperSchutzPolice als reine Grundfähigkeitsrente ohne die Bausteine Schwere Krankheiten (Dread Disease) und Pflegezusatzrente inklusive Pflegeanschlussoption angeboten, da es sich hier nicht um Leistungen im Sinne des BetrAVG handelt.

Insbesondere für bestehende Gehaltsumwandlungen in der bAV bietet sich seit dem BRSG im Rahmen des obligatorischen Arbeitgeberzuschusses eine Umsetzung als Einkommensvorsorge an: Arbeitnehmer können in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber die 15% Arbeitgeberzuschuss nutzen, um ihre betriebliche Altersversorgung um einen BU-Baustein zu ergänzen oder mit der KörperSchutzPolice ihre Grundfähigkeiten abzusichern.

Ansammlungsbonus als Novum

Neben der KörperSchutzPolice wartet Allianz Leben mit einer weiteren Neuerung in der bAV auf: dem Ansammlungsbonus. Hierbei werden die jeweiligen Überschüsse nicht – wie bisher aus der bAV bekannt – dazu verwendet, die laufenden Leistungen zu erhöhen, sondern sie werden im Sicherungsvermögen von Allianz Leben für eine mögliche Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall angesammelt. Alternativ können sie zur Erhöhung der BU-/KSP-Rente im Leistungsfall verwendet werden. Arbeitnehmer erhalten so die Möglichkeit, ihr Einkommen abzusichern und gleichzeitig mit den Überschüssen sicherheitsorientiert Kapital aufzubauen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer die Überschüsse auch in einer Fondsanlage ansammeln und damit die Chancen des Kapitalmarkts noch stärker nutzen, und zwar im Rahmen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV).

Darüber hinaus bekommen Arbeitnehmer zukünftig die Möglichkeit, die Beitragszahlung bis zu sechs Monate auszusetzen, wenn die Entgeltfortzahlung wegfällt und sie weiterhin arbeitsunfähig sind (diese Option besteht bei der SBV, der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV) und der KSP jeweils in der Direktversicherung). Die Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden, und der Versicherungsschutz bleibt im gesamten Zeitraum in voller Höher erhalten.

Bild oben: © adam121 – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 8f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
Ein Artikel von
Marcel Basedow