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12. Oktober 2023
Elementarschadenversicherung: „Bloße Pflicht genügt nicht“

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Elementarschadenversicherung: „Bloße Pflicht genügt nicht“

Versicherungspflicht bei Aufnahme eines Kredites

Auch den Schutz von Dritten spricht Happacher an: „Dazu zählen insbesondere kreditgebende Banken. Eine ebenfalls denkbare Alternative zu einer allgemeinen Pflichtversicherung ist die der Versicherungspflicht bei Aufnahme eines Kredites (Baufinanzierung) zur Absicherung der Ausfallrisiken, denen die Bank bei einem Totalverlust ausgesetzt wäre. Dafür wäre eine entsprechende Gesetzesänderung notwendig.“ Dies stelle der DAV zufolge einen geringfügigeren Eingriff dar als eine allgemeine Pflichtversicherung.

„Wichtig, dass Preis dem Risiko angemessen ist“

Ihre Aufgabe in der generellen Ausgestaltung einer Versicherung gegen Elementarschäden sieht die DAV im Hinweisen auf mathematische Zusammenhänge. Happacher hatte in einem früheren Pressegespräch bereits darauf verwiesen, dass eine aktuariell saubere Kalkulation immer mit einem risikogerechten Preis verbunden ist. Nun fügt er hinzu: „Egal, wie man die Elementarschadenversicherung ausgestaltet: Es ist wichtig, dass der Preis dem Risiko angemessen ist. In der Höhe und hinsichtlich seiner geografischen Differenzierung.“

Höhere Selbstbehalte

Prämien in der Elementarschadenversicherung liegen bei einem Einfamilienhaus aktuell in den meisten Fällen im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. In besonderen Risikolagen kann eine Prämie aber auch ein Vielfaches dessen betragen. Sollte im Falle einer Pflichtlösung oder auch generell ein gedeckelter Preis für Hochrisikolagen in Betracht kommen, müssten die Prämien insgesamt steigen, heißt es von der DAV. Das hätte wiederum einen Preisanstieg für alle anderen Versicherten zur Folge. So würden Gebäude in Risikogebieten subventioniert und solche in unkritischen Lagen bestraft. Die DAV macht daher auch auf die Möglichkeit höherer Selbstbehalte aufmerksam, um hohen Prämien zu begegnen.

Kumulschadenabsicherung

Ein weiterer Punkt ist noch, dass Elementarschäden häufig kumuliert, also gehäuft, in einem Gebiet auftreten und dabei in der Regel außergewöhnlich hohe Kosten verursachen. Für Versicherer bedeutet das ein kapitalintensives Risiko. Sollte es eine Pflichtversicherung geben, die folglich auch Versicherungsunternehmen zu Vertragsabschlüssen zwingt, bräuchte es der DAV gemäß zusätzliche Instrumente, um den katastrophalen Kumulfall für die Versicherer beherrschbar zu machen. Dazu meint Happacher: „Eine sogenannte Kumulschadenabsicherung, z. B. durch Rückversicherer, die Kapitalmärkte (sogenannte Cat-Bonds) oder ein staatlich organisiertes Pooling, käme dann zum Tragen, wenn ein ganzes Gebiet mit zahlreichen, großen Schäden betroffen wäre und eine zu definierende Schadensummenhöhe überschritten würde.“ (lg)

Bild: © golubovy – stock.adobe.com

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