Hochwasser, Starkregen und andere Naturgefahren sollen künftig deutlich breiter versichert werden. Konkrete Maßnahmen dazu ließ die Bundesregierung bislang vermissen. Nun haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen entsprechenden Diskussionsvorschlag vorgelegt.
Neue Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschutz enthalten
Für Neuverträge soll künftig gelten: Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, soll dabei ein Angebot erhalten, das auch Schäden durch Elementargefahren abdeckt. Bislang müssen Versicherungsnehmer den Elementarschutz in der Regel gesondert einschließen. Für Eigentümer soll der Selbstbehalt im Schadenfall auf maximal 20.000 Euro begrenzt werden.
Bestehende Verträge könnten automatisch erweitert werden
Auch für bestehende Wohngebäudeversicherungen sieht das Papier eine Erweiterung vor. Eigentümer, die bislang keinen Elementarschutz vereinbart haben, sollen ein entsprechendes Erweiterungsangebot erhalten. Entscheidend ist dabei eine geplante automatische Lösung: Reagiert der Versicherungsnehmer nicht auf das Angebot, soll der bestehende Vertrag ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen automatisch um den Schutz gegen Elementargefahren erweitert werden.
Günstigere Variante mit höherem Selbstbehalt im Gespräch
Völlig offen ist noch, ob Versicherungsnehmer künftig zwischen unterschiedlichen Varianten wählen können. Geprüft werden soll eine günstigere Mindestversicherung mit reduziertem Leistungsumfang. Im Gegenzug müssten Eigentümer bei einem Schaden einen deutlich höheren Eigenanteil tragen. Bis zu 100.000 Euro der entstandenen Kosten könnten dann selbst zu tragen sein. Ob und in welcher Form diese Option umgesetzt wird, soll im weiteren Verfahren geklärt werden.
Keine Umlage der Kosten auf Mieter?
Nicht nur Eigentümer, auch Mieter könnten von den geplanten Änderungen betroffen sein. Das BMJV und das BMF wollen prüfen, ob gesetzlich ausgeschlossen werden kann, dass Vermieter die Kosten für den Elementarschutz auf ihre Mieter umlegen.
Verbände und Länder können Stellung nehmen
Mit dem jetzt veröffentlichten Papier beginnt zunächst die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung. Länder und Verbände wurden aufgefordert, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Dafür läuft eine Frist bis zum 02.12.2026.
Die eingehenden Stellungnahmen sollen anschließend auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht werden. Erst danach soll auf Grundlage der Diskussionen ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. (bh)
Lesen Sie auch: Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 85 Aufrufe