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24. September 2026
Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an

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Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an

Bundesregierung kündigt Bewegung beim Elementarschutz an

Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll Elementarschutz schon bald standardmäßig beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit angeboten werden. Ein entsprechendes Eckpunktepapier ist fast fertig, der Referentenentwurf könnte nächstes Jahr folgen. In der Branche ist dies allerdings schon längst gelebte Praxis, wie AfW-Zahlen zeigen.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Verbreitung der Elementarschadenabsicherung zu erhöhen. Konkret heißt es in dem Dokument: „Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“

Seither schien die Koalition allerdings vorwiegend mit anderen Themen bzw. sich selbst beschäftigt gewesen zu sein und die Elementarschadenabsicherung schien – um beim korrekten Sinnbild zu bleiben – so vor sich hin zu dümpeln. Nun sieht es allerdings so aus, als ob Bewegung in die Thematik kommt: Auf dem Versicherungstag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) diese Woche in Berlin stellte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein detailliertes Eckpunktepapier in Aussicht. Das berichteten Branchenmedien übereinstimmend. Derzeit finde eine interne Abstimmung über das Eckpunktepapier ab, dann könne es veröffentlicht werden. Einen Referentenentwurf zu einem entsprechenden Gesetz könnte es im ersten Quartal 2027 geben.

Versicherte sollen per Opt-out widersprechen können

Laut Medienberichten sieht das Papier vor, dass, wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, Gebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten werden sollen. Auch Bestandsverträge ohne entsprechende Absicherung sollen umgestellt werden. Allerdings können Kunden, die dies nicht wünschen, aktiv widersprechen – ein sogenanntes Opt-out. Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle eine solche Option prüfen, nun hat man sich anscheinend für ein Mitspracherecht der Bürger entscheiden. „Entscheidend ist, dass die Menschen eine Wahl haben“, wird Hubig zitiert. Wie eine mögliche Ausgestaltung einer staatlichen Rückversicherung aussehen könnte, das ließ Hubig während ihrer Rede offen.

Die aktuelle Absicherungsquote von 59% hierzulande sei jedoch zu niedrig. Auch in risikoärmeren Gebieten sei das konkrete Schadenpotenzial im Ernstfall beträchtlich. Zudem sprach sich Hubig laut Versicherungswirtschaft-heute für mehr Prävention aus. Nötig seien deshalb Klimaanpassung, bauliche Maßnahmen und eine stärkere Vorsorge auf staatlicher und individueller Ebene.

Versicherer sehen Pläne als „erfreulich“ an

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen soll Hubigs Pläne als „erfreulich“ wahrgenommen haben; so geht der Vorschlag des GDV doch in eine sehr ähnliche Richtung. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung lehnt der Branchenverband ab. Stattdessen plädiert er für ein ganzheitliches Konzept aus Versicherungsschutz, Prävention und staatlicher Beteiligung bei seltenen Extremereignissen.

Prävention ist laut den Versicherern auch essenziell, um die Prämien in der Wohngebäudeversicherung bezahlbar zu halten. „Ohne stärkere Prävention und Klimafolgenanpassung könnten sich in den nächsten zehn Jahren die Prämien für private Wohngebäude verdoppeln“, erklärte Asmusssen kürzlich gegenüber der Tageszeitung SZ.

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