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10. November 2021
Entwurf der DIN-Norm zur Risikoprofilierung einsehbar
Entwurf der DIN-Norm zur Risikoprofilierung einsehbar

Entwurf der DIN-Norm zur Risikoprofilierung einsehbar

Der Entwurf für die DIN-Norm zur Risikoprofilierung für Privatanleger liegt der Öffentlichkeit vor. Das Dokument der geplanten dritten DIN-Norm für die Finanzberatung, die DIN 77223, kann bis zum 29. Dezember im Online-Portal für Norm-Entwürfe von DIN eingesehen und kommentiert werden.

Die DIN 77223 über die standardisierte Risikoprofilierung von Privatanlegern liegt als Entwurf vor. Im DIN-Norm-Entwurfs-Portal können bis zum 29. Dezember 2021 Verbände, Unternehmen, Experten und Praktiker kommentieren und Änderungsvorschläge abgeben. Die Finanzberatung soll durch die Norm weiter standardisiert werden bzw. Anleger vor manipulativen, interessengesteuerten Risikoprofilierungen schützen.

Erarbeitung und Ziel

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ hat den Norm-Entwurf seit 2019 erarbeitet. Er setzt sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammen. Der Entwurf wurde im Konsens verabschiedet. Ziel ist es, Risikoprofile von Privatanlegern standardisiert, stringent und damit für die Anwender erleichtert zu erarbeiten.

Transparenz schaffen

Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss, erläutert: „Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens andererseits. Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren.“

Auch modular einsetzbar

Die Risikoprofilierung ist ein der Beratung von Privatanlegern vorgelagerter Prozess. Der Prozess nach DIN-Norm kann auch modular eingesetzt werden. Er erfasst systematisch die Kenntnisse und Erfahrungen, die objektive Risikotragfähigkeit sowie die subjektive Risikobereitschaft von Anlegern.

Risikoklassifizierung von Immobilien

Die Risikoklassifizierung von Immobilien wird vom Ausschuss für eine umfassende Feststellung der Risikostruktur des vorhandenen Vermögens und den Abgleich mit der Risikobereitschaft als unabdingbar betrachtet. Somit sind ein Teil des Entwurfs zudem Regeln für diese Risikoklassifizierung. Dr. Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG hebt dies besonders hervor, da immerhin „mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt“ sei. (lg)

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