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27. Februar 2019
Erbbaurecht: Ein alternatives Anlagevehikel für Investoren?

Erbbaurecht: Ein alternatives Anlagevehikel für Investoren?

Das Niedrigzinsumfeld zwingt Investoren dazu, vermehrt alternative Anlagevehikeln zu kaufen, die Renditeanforderungen genügen und ein konservatives Risikoprofil haben. Eine aktuelle Studie von IREBS und Union Investment zeigt nun, welches Potenzial Erbbaurecht für Anleger hat.

Wegen der rasant gestiegenen Kauf- und Mietpreise geraten Nischenprodukte wie Mikrowohnen, Parkhäuser oder Gesundheitsimmobilien zunehmend in den Fokus der Investoren. Ein weiteres Nischenprodukt könnten Erbbaurechte im klassischen Investitionssegment der institutionellen Anleger sein. Welchen Besonderheiten dieser bisher wenig erforschte Markt mit sich bringt und welche Potenziale sich dahinter verbergen, hat der Lehrstuhl Immobilienfinanzierung der IREBS an der Universität Regensburg unterstützt durch Union Investment in einer umfassenden Studie ermittelt.

Interessante Anlageform für institutionelle Investoren

„Aufgrund seiner langen Laufzeiten und des sicheren Cashflows aus dem Erbbauzins stellt das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück eine per se interessante Anlageform für institutionelle Investoren dar. Der Mangel an attraktiven Angeboten im Volleigentum macht die Vergabe von Erbbaurechten zu einer möglichen Investmentalternative“, sagt Wolfgang Kessler, Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Institutional Property GmbH.

Nutzen von Vertragsgestaltung abhängig

Der Nutzen hänge jedoch insbesondere in Deutschland stark von der Vertragsgestaltung ab. Es seien zum Beispiel dingliche und schuldrechtliche Vereinbarungen, Vorkaufsrechte, Berechnungsverfahren sowie etwaige andere Verpflichtungen zu überprüfen. Aufgrund der Komplexität übersteigt der Aufwand laut Union Investment für Privatpersonen häufig den Nutzen. Auch aufgrund der finanziellen und zeitlichen Gestaltungsspielräume sind institutionelle Investoren ein prädestinierter Anlegerkreis.

Kleiner und illiquider Markt

Die Studienautoren geben allerdings auch zu bedenken, dass es sich beim Erbbaurecht um einen noch kleinen und illiquiden Markt handelt. „Hier ist dringend mehr Transparenz erforderlich, um den Markt für Erbbaurechte attraktiver für Investoren zu gestalten. Dies fängt bereits bei der Datenerhebung an. Daten bezüglich Erbbauzins oder dem Volumen der Transaktionen mit Erbbaurecht sind vereinzelt in den Kommunen vorhanden, werden allerdings nicht verarbeitet und veröffentlicht“, sagt Prof. Dr. Steffen Sebastian von der IREBS an der Universität Regensburg. Mit der Studie habe man daher den Impuls setzen wollen, sich in weiteren Untersuchungen intensiver mit dieser alternativen Anlageform zu beschäftigen. (mh)

Die Studie steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.