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5. November 2021
Erster ESG-Artikel-9-Bürofonds startet in Deutschland
Green ecology city development icon on wooden background. 3d illustration.

Erster ESG-Artikel-9-Bürofonds startet in Deutschland

Der Berliner Projektentwickler und Asset-Manager ASSIDUUS legt einen Büroimmobilienfonds auf, der die Nachhaltigkeitskriterien eines ESG-Artikel-9-Fonds erfüllt. Er ist als offener Spezial-AIF konzipiert und verfügt über ein Start-Portfolio von drei Immobilienprojekten in Berlin, Potsdam und Frankfurt am Main.

Mit „Assiduus ESG – Urban Office 1“ startet ASSIDUUS hierzulande den ersten von der BaFin genehmigten Artikel-9-Impactfonds, der in Büroimmobilien investiert. Es handelt sich um einen offenen Spezial-AIF. Vorgesehen ist, Büroneubauprojekte bzw. Bestandsobjekte zur Revitalisierung zu erwerben, die Baumaßnahmen zu begleiten und die Objekte dann im Bestand zu halten. Zur Umsetzung und für das Asset-Management hat die ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard konzipiert.

Projekte in Berlin, Potsdam und Frankfurt am Main

Mit einem Volumen von 280 Mio. Euro investiert der Fonds in drei Immobilienprojekte in Berlin, Potsdam und Frankfurt am Main. Bei allen Immobilien werden ökologische Ziele in Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor „Umwelt” erfüllt, sodass die Anforderungen an einen Artikel-9- bzw. Impact-Fonds gemäß Offenlegungsverordnung eingehalten werden.

Wie ASSIDUUS weiter mitteilt, werden die Gebäude der drei Projekte nach Fertigstellung CO2-neutral sein. Die Vermietung orientiert sich objektspezifisch an sozialen Kriterien. Neben dem Ausschluss bestimmter Branchen gehört die Zertifizierung nach dem WELL Building Standard dazu. Außerdem werden bei allen drei Objekten die genutzten Baumaterialien im Materialienkataster „Madaster“ erfasst. Dies erlaubt die Wiederverwertung bzw. das Recycling der Baumaterialien. Darüber hinaus soll der nachhaltige Baustoff Holz bei allen Projekten eine wichtige Rolle spielen.

Das Zielfondsvolumen liegt bei etwa 400 Mio. Euro. Aufgrund der Bauaktivitäten gehört der Fonds in die Risikoklasse Value-Add-to-Core. Die Anleger tragen jedoch kein volles Projektentwicklungsrisiko, da der Fonds erst nach Erteilung des Baurechts investiert. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH fungiert als Service-KVG.

„Wir sind sehr stolz darauf, zu den Pionieren bei ESG-konformen Impact-Immobilienfonds zu gehören. Unsere Fondskriterien sind so konzipiert, dass sie auch an die absehbare Erweiterung der Regulierung angepasst werden können“, erklärt Goesta Ritschewald, Geschäftsführer und Partner bei der ASSIDUUS Vermögensverwaltungs GmbH. Alexander Happ, Geschäftsführer und Partner bei der ASSIDUUS Development GmbH, ergänzt: „Ich bin überzeugt davon, dass die ESG-Konformität von Immobilien langfristig die Voraussetzung für die Werthaltigkeit ist. Belegbare Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Relevanz für den Werterhalt der Objekte.“

Zur Offenlegungsverordnung

Die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor” (Offenlegungsverordnung) ist Teil der EU-Initiative für nachhaltige Finanzen. Sie soll dazu beitragen, unter anderem die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Damit sind Fondsgesellschaften verpflichtet, die Zielsetzung ihrer Fonds nach Nachhaltigkeitskriterien in den Fondsprospekten niederzulegen. Unterschieden wird unter anderem zwischen Fonds nach Artikel 8, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben, und Fonds nach Artikel 9, die nachhaltige bzw. zukunftsfähige Investitionen anstreben. (tk)

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