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25. Januar 2023
ESG-Abfragepflicht in der Finanzberatung verzögert sich
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ESG-Abfragepflicht in der Finanzberatung verzögert sich

Die Einführung der ESG-Abfragepflicht in der Finanzberatung wird sich verzögern. Das hat der AfW bekannt gegeben. Ursache seien Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium.

Bereits seit 02.08.2022 müssen Versicherungsvermittler bei der Beratung über Versicherungsanlageprodukte die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundschaft ermitteln und abfragen. Wegen einer Gesetzeslücke waren 34f-Vermittler hingegen bisher von dieser Abfragepflicht zu nachhaltigen Finanzanlageprodukten ausgenommen. Aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium hieß es dazu, dass die Novellierung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zeitig im Jahr 2023 erfolgen solle. Doch nun hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e. V. (AfW) bekannt gegeben, dass sich die Gesetzesänderung verzögern wird.

Verordnungsentwurf liegt offiziell immer noch nicht vor

Denn aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde dem AfW auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Änderung der FinVermV auf Ende März 2023 verschieben wird. Damit müssten, so der AfW, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen. Als Grund nannte das BMWK Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs. Laut BMWK liege der Verordnungsentwurf offiziell auch noch gar nicht vor. Dies wiederum hätte zur Folge, dass sich der Bundesrat nun wahrscheinlich erst am 31.03.2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen werde. „Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f-Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“, empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. (as)

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