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23. März 2023
ESG-Abfragepflicht für 34f-Berater rückt näher

ESG-Abfragepflicht für 34f-Berater rückt näher

Was für Versicherungsvermittler bereits Pflicht ist, rückt nun auch für Finanzanlagenvermittler näher: die ESG-Abfragepflicht. Die erforderliche Gesetzesänderung steht nun auf der Agenda der nächsten Bundesratssitzung. Und auch ein Versicherungsthema hat es auf die Agenda geschafft.

Die ESG-Abfragepflicht für Finanzanlagenvermittlung ist einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Denn die dafür notwendige Änderung in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVerV) steht nun auf der Agenda der Bundesratssitzung am 31.03.2023, wie es der Website des Bundesrates zu entnehmen ist.

AfW begrüßt diesen Schritt

Unter Tagesordnungspunkt 39 der 1032. Sitzung des Bundesrates heißt es lapidar: Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Und durch diese Änderungen unterliegen künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h der Gewerbeordnung der Pflicht, im Rahmen der Anlageberatung zu Finanzanlageprodukten Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu erfragen und diese bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) hat diesen Schritt im Gesetzgebungsprozess begrüßt. Demnach werde es nun Zeit, dass der absurde und wettbewerbsverzerrende Zustand endlich beendet werde. Es war und ist inakzeptabel, dass alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, alle Banker, alle Vermögensverwalter und alle Gewerbetreibenden unter einem Haftungsdach die Pflichten zru Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen seit dem 02.08.2022 letzten Jahres erfüllen müssen – nur die Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung nicht, heißt es dazu schriftlich vom AfW.

Vorgaben zur ESG-Abfragepflicht sind zu kompliziert

Nach Auffassung des Verbandes sind die gesetzlichen Vorgaben zur Präferenzabfrage allerdings derart kompliziert ausgestaltet, dass von Verständnis und Akzeptanz bei Kunden und Vermittlerschaft keine Rede sein kann. „Wenn beim Kunden erfasst werden soll, inwiefern und in welchem prozentualem Umfang ein Anlageprodukt nachhaltige Investitionen gemäß 1. der EU-Taxonomie, 2. im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung und 3. hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die sogenannten PAIs – abdeckt und man dann auch noch ein passendes Produkt dafür finden soll, ist dies nahezu unmöglich praktisch umzusetzen“, erklärt Norman Wirth, Vorstand beim AfW. Hier gebe es in Zukunft noch viel zu tun, um zu einer praxistauglichen und kundenorientierten Lösung zu kommen, betont der Verband.

Elementar-Pflicht: Bundesregierung wird zu Lösung aufgefordert

Und auch ein Versicherungsthema hat es auf die Agenda der Bundesratssitzung geschafft: die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Auch wenn es nicht unmittelbar um ein konkretes Gesetz geht, soll damit auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die Bundesregierung aufgefordert werden, kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. „Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – sei keine Option“, schreiben die Bundesländer in ihren Antrag. Es ist also davon auszugehen, dass diese Debatte in den nächsten Wochen und Monaten wieder an Dynamik gewinnt. (as)

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