Kommt mit der RIS der Produktverkauf im Finanzvertrieb zurück? Wurde dieser in den vergangenen Jahren noch stark kritisiert, weil er zu wenig auf den tatsächlichen Kundenbedarf ausgerichtet ist, könnte es nun ausgerechnet die EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) sein, die ihn wieder stärkt. So zumindest lässt sich die Einschätzung des VOTUM Verbands lesen, der anlässlich des nahenden Abschlusses der RIS-Trilogverhandlungen Kritik am nun vorliegenden Kompromisstext äußert. Nachdem im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) unter zypriotischer Ratspräsidentschaft die notwendige Mehrheit erreicht wurde, gilt der Weg für die formelle Annahme durch Rat und Europäisches Parlament als frei.
ETFs im Vorteil, Beratung unter Druck
Ziel der Retail Investment Strategy (RIS) ist es, mehr private Anleger an den Kapitalmarkt heranzuführen. Dieses Anliegen wird vom VOTUM Verband grundsätzlich unterstützt. In der konkreten Ausgestaltung sieht der Verband jedoch die Gefahr von Fehlanreizen.
Nach Einschätzung des VOTUM Verbands begünstigt der aktuelle Kompromiss insbesondere standardisierte, kostengünstige und wenig komplexe Produkte wie ETFs und erleichtert deren Vertrieb. Gleichzeitig wird die persönliche Beratung durch zusätzliche regulatorische Anforderungen weiter belastet. Daraus ergibt sich eine strukturelle Schieflage: Während der digitale Direktvertrieb vereinfacht wird, steigt der Aufwand für beratungsbasierte Modelle deutlich. Daraus ergebe sich eine regulatorische Asymmetrie.
Verfehlter Verbraucherschutz
Der Verband kritisiert, dass Verbraucherschutz zunehmend über niedrige Kosten und einfache Produktstrukturen definiert werde. Ein günstiger Produkteinstieg ersetze jedoch keine fundierte Beratung. Gerade in schwächeren Marktphasen zeige sich, ob Anleger lediglich ein Produkt erworben hätten oder ob ihre individuelle Situation tatsächlich berücksichtigt worden sei.
Mehr Regulierung und mehr Risiken für Vermittler
Des Weiteren kritisiert VOTUM die wachsende Belastungen für Vermittler. Zwar sei ein Provisionsverbot verhindert worden, doch neue Vorgaben wie Inducement-Test, erweiterte Transparenzpflichten, Value-for-Money-Prüfungen sowie zusätzliche Dokumentationsanforderungen führten zu erheblichem Mehraufwand. Hinzu kämen neue unbestimmte Rechtsbegriffe und potenzielle Haftungsrisiken, etwa bei der künftig geforderten Auswahl des „kosteneffizientesten“ Produkts.
Eine „Retail-ETF-Strategy“?
In der Folge drohe sich die Retail Investment Strategy aus Sicht des Verbands faktisch zu einer „Retail-ETF-Strategy“ zu entwickeln. Ein ETF könne zwar ein sinnvoller Baustein sein, so der Verband, ersetze jedoch weder Altersvorsorgeplanung noch Risikoabsicherung oder ganzheitliche Vermögensstrukturierung. Verbraucherschutz bedeute daher nicht nur Zugang zu Produkten, sondern vor allem qualifizierte Beratung.
Abschließend betont der VOTUM Verband, dass die konkreten Auswirkungen der RIS maßgeblich von den noch ausstehenden technischen Regulierungsstandards abhängen werden. Diese gelte es nun weiter eng aus Sicht der Finanz- und Versicherungsvermittlung zu begleiten. (bh)
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