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26. Mai 2025
EU-Rechnungshof rügt PEPP – Kritik der Vermittlerverbände bestätigt
EU-Rechnungshof rügt PEPP – Kritik der Vermittlerverbände bestätigt

EU-Rechnungshof rügt PEPP – Kritik der Vermittlerverbände bestätigt

Das Pan-Europäische Private Pensionsprodukt (PEPP) sollte die Altersvorsorge in Europa revolutionieren – doch ein aktueller Bericht des EU-Rechnungshofs spricht von einem klaren Scheitern. Deutsche Vermittlerverbände sehen sich bestätigt.

Das Pan-Europäische Private Pensionsprodukt (PEPP) gerät erneut in die Kritik. Ein aktueller Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt deutlich: Die ursprünglich ambitionierte Idee einer europaweiten Altersvorsorgelösung ist weitgehend gescheitert. Verbraucherschützer hatten dem PEPP zwar grundsätzlich positiv gegenübergestanden – sie verbanden damit die Hoffnung auf mehr Transparenz, Wettbewerb und grenzüberschreitende Mobilität. Doch in Planung und praktischer Umsetzung blieben zentrale Erwartungen unerfüllt. Vermittlerverbände hingegen übten frühe Kritik und fühlen sich nun durch den Bericht bestätigt. Sowohl der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als auch der VOTUM Verband hatten bereits frühzeitig auf die strukturellen Schwächen des Produkts hingewiesen.

Ursprünglich als Leuchtturmprojekt gedacht, sollte das PEPP die grenzüberschreitende Altersvorsorge in der EU fördern. Doch laut Bericht konnte das Produkt weder bei Anbietern noch bei Verbrauchern Fuß fassen. Die Kommission hatte sich ein Anlagevolumen von 700 Mrd. Euro bis 2030 als Ziel gesetzt. Bislang wurden jedoch lediglich rund 50 Mio. Euro investiert – eine Erfüllungsquote von kaum 0,007%.

BVK: „Wirtschaftlich nicht tragfähig“

„Ein Produkt, das mit einer Kostenobergrenze von 1% pro Jahr auskommen muss, ist wirtschaftlich nicht tragfähig – weder für Anbieter noch für Vermittler“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. Insbesondere bei einem komplexen Produkt wie dem PEPP, das in verschiedenen nationalen Steuer- und Rentensystemen beraten werden muss, sei eine realistische Kostenstruktur unerlässlich. „Solange diese unrealistische Deckelung besteht, wird es kaum Versicherer geben, die PEPP-Produkte entwickeln, geschweige denn Vermittler, die dazu beraten“, so Heinz.

Neben der Kostenproblematik bemängelt der BVK, dass das PEPP durch seine Standardisierung weder individuelle Lebenssituationen noch die komplexe steuerliche Vielfalt innerhalb der EU berücksichtigen könne. Nationale Vorsorgeprodukte seien für Verbraucher oft attraktiver, da sie steuerlich besser gefördert und bekannter seien.

VOTUM: „Krachend gescheitert“

Auch der VOTUM Verband äußert sich deutlich: „Der Versuch, überreguliert ein europaweites Standardprodukt zu schaffen, ist krachend gescheitert“, so Geschäftsführer Martin Klein. Bereits zur Einführung des PEPP hatte VOTUM gewarnt, dass der europäische Gesetzgeber mit seiner technokratischen Herangehensweise Gefahr laufe, marktwirtschaftliche Prinzipien zu ignorieren.

Der Rechnungshof spricht in seinem Bericht ebenfalls eine klare Sprache: Die Kommission und die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hätten es nicht geschafft, tragfähige Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor allem das Fehlen steuerlicher Anreize sowie die starre Kostenobergrenze seien Hauptgründe für das geringe Interesse am PEPP.

Rechnungshof fordert grundlegende Reform

Der Bericht unterstreicht: Ohne koordinierte steuerliche Anreize und eine realitätsnahe Regulierung wird das PEPP keine Zukunft haben. In Ziffer 110 des Berichts heißt es: „Das PEPP hat sich weder als attraktive Altersvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der EU erwiesen noch das Interesse von Anbietern geweckt.“

Martin Klein bringt es auf den Punkt: „Wenn Europa keine steuerlich attraktiven, portablen Vorsorgeprodukte schafft, muss die Bundesregierung selbst handeln.“ Für Deutschland bedeutet das: Statt auf Brüssel zu warten, sollten die Reformen der Riester-Rente und Betriebsrente zügig angegangen werden – mit steuerlichen Anreizen, realistischen Produktanforderungen und ohne ideologisch motivierte Kostenbegrenzungen. (bh)