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30. November 2021
EU-Transparenzverordnung: Update bei BVK-Checkliste

EU-Transparenzverordnung: Update bei BVK-Checkliste

Mit der EU-Transparenzverordnung vom März 2021 ist das Thema „nachhaltige Finanzberatung“ auch im Vermittlergeschäft regulatorisch verankert worden. Aufgrund neuer Beratungspflichten hat nun der BVK seine Checkliste für Finanzberater aktualisiert.

Immer mehr Menschen achten bei Geldanlagen auf Nachhaltigkeit und Öko-Footprints. Das hat zur Folge, dass gegenwärtig bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet werden, wie AssCompact bereits berichtete. Mit der EU-Transparenzverordnung vom März 2021 ist das Thema „nachhaltige Finanzberatung“ auch im Vermittlergeschäft regulatorisch verankert worden. Aufgrund neuer Beratungspflichten hat nun der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) seine Checkliste für Finanzberater aktualisiert.

Neue aktive Frage- und Beratungspflichten

Die Aktualisierungen seien notwendig geworden, weil es inzwischen aktive Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten wie fondsgebundene und kapitalbildende Lebensversicherungen gebe, heißt es dazu vonseiten des BVK. Diese wurden mit einer neuen EU-Verordnung (2021/1257) eingeführt und müssen spätestens ab 02.08.2022 angewendet werden. Versicherer und Versicherungsvermittler sollen durch die EU-Transparenzverordnung sicherstellen, dass die Versicherungsanlageprodukte, die sie ihren Kunden empfehlen, auch tatsächlich den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden entsprechen. Dazu ist eine differenzierte Beratung beim Kunden vorgeschrieben, ob und in welchem Ausmaß sich der Kunde entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen wünscht. Versicherungsvermittler müssen diese Kundenwünsche bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen und in einer Beratungsdokumentation festhalten. „Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver“, so der wissenschaftliche Begleiter beim Update der Checkliste, Professor Dr. Matthias Beenken. „Außerdem sollte man nicht bis August warten, denn die Änderungen des Beratungsprozesses werden Zeit erforderlich machen.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Mit der TVO-Checkliste wollen wir den Versicherungsvermittlern pragmatisch helfen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.“ (as)

Bild: © chrupka – adobe.stock.com