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6. Mai 2021
Fahrradklau: Schadendurchschnitt erklimmt Rekordwert

Fahrradklau: Schadendurchschnitt erklimmt Rekordwert

Trotz Fahrradboom sind 2020 weniger versicherte Räder gestohlen worden, wie Zahlen des GDV belegen. Zugleich bestätigt sich aber der anhaltende Trend zu immer teureren Rädern, die unfreiwillig ihren Besitzer wechseln. Im Schnitt zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 730 Euro.

Corona hat den Fahrradboom weiter befeuert. Dennoch hat sich die Zahl der Diebstähle von versicherten Rädern 2020 leicht verringert. Laut aktueller Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. haben bundesweit rund 145.000 versicherte Räder unfreiwillig ihren Besitzer gewechselt. Das sind 5.000 weniger als 2019. Nach Auffassung von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen ist der Rückgang eine Folge der Pandemie: „Aufgrund von Corona blieben viele Menschen zu Hause. Die Fahrräder waren seltener im Freien unbeaufsichtigt abgestellt. Somit haben sich auch weniger Gelegenheiten zum Diebstahl eröffnet.“

Schadendurchschnitt auf neuem Höchststand

Die Schadensumme lag 2020 aber unverändert bei 110 Mio. Euro. Laut GDV bestätigt sich damit der seit Jahren anhaltende Trend zu immer teureren Fahrrädern, die gestohlen werden. Mit 730 Euro stieg die durchschnittliche Entschädigung der Versicherer auf einen Höchstwert. Im Vorjahr waren es 720 Euro. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 400 Euro. „Der Erfolg der E-Bikes dürfte die Schadensumme in Zukunft weiter ansteigen lassen”, sagt Asmussen.

Rückläufige Diebstahlzahlen zeigt auch die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik. Demnach sank die Zahl der entwendeten Fahrräder 2020 um 6% auf 260.000. In dieser Statistik wird der Versicherungsschutz aber nicht berücksichtigt. Da Diebstähle häufig nicht angezeigt werden, ist von einer weitaus höheren Dunkelziffer auszugehen.

Versicherungsschutz für Räder

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen entwendet, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Schlagen Diebe auf offener Straße zu, bietet eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Absicherung. Das Rad muss aber stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein. Laut GDV haben von den gut 26 Millionen Versicherungsverträgen fast die Hälfte (47%) die Fahrradklausel eingeschlossen.

Wiederbeschaffungswert wird erstattet

Die Hausratversicherung mit Fahrradklausel erstattet den Wiederbeschaffungswert, der bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes könne es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen, so der GDV. (tk)

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