Pflichten auf Makler- und Kundenseite
Hartmanns Beitrag resultierte in mehreren Kommentaren, die meisten davon von Personen aus der Versicherungsbranche. Einer davon kam beispielsweise von Nico Streker, Geschäftsführer bei Asspick Versicherungsmakler GmbH. Wer über Jahrzehnte regelmäßig Schmuck und andere Luxusobjekte ankaufe, verändere permanent die Versicherungssumme, kommentiert Streker auf Hartmanns Beitrag. „Ohne fortlaufende Wertermittlungen und Anpassungen der Versicherungssumme entsteht fast zwangsläufig eine Unterversicherung.“ Kunden müssen Wertsteigerungen oder Lageränderungen anzeigen, so Streker. „Sonst entsteht eine Lücke. Und diese Lücke wird im Schadenfall schmerzhaft sichtbar.“
Ein weiterer Kommentar von Christian Drebber betont die Bedeutung von klarer Kommunikation zwischen Makler und Kunde. „Ich denke, wir sind uns einig, dass der Dialog zwischen Makler und Mandant zum einen die Haftung des Maklers reduziert und zum anderen das Risikobewusstsein des Kunden stärkt. Es muss nicht alles versichert sein, das Bewusstsein, was bei einer Unterversicherung oder der eigenen Übernahme des Risikos passiert, sollte jedoch klar formuliert sein.“
Entscheidung steht noch aus
Laut Medienberichten soll am 11.05.2026 eine Entscheidung fallen. „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall einmal mehr, wie wichtig transparente Beratung, saubere Dokumentation und regelmäßige Überprüfung sind“, resümiert Hartmann auf LinkedIn. (js)
Lesetipp der Redaktion: Makler erkennen Unterversicherung als Dauerproblem
Seite 1 Falschberatung? Verona Pooth verklagt Versicherungsmakler
Seite 2 Pflichten auf Makler- und Kundenseite
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können