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12. Januar 2023
Familieninterne Nachfolge? Es gibt viele Wege!

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Familieninterne Nachfolge? Es gibt viele Wege!

Familieninterne Nachfolge? Es gibt viele Wege!

Wenn Versicherungs- oder Finanzmakler in den Ruhestand treten, müssen sie sich entscheiden, wie es mit ihrem Unternehmen weitergehen soll. Manchmal besteht die Möglichkeit, das Unternehmen an Familienmitglieder zu übertragen. Doch auch bei der familieninternen Nachfolge gibt es mehr als nur einen Weg.

Ein Artikel von Andreas Grimm

Den wenigsten Maklern in Deutschland gelingt es, ihre Kinder für eine Unternehmensnachfolge im eigenen Unternehmen zu begeistern. Wer dennoch das Glück hat, seine Nachfolger in der eigenen Familie zu finden, muss sich allerdings zwischen unterschiedlichsten Wegen entscheiden.

Schenken, verkaufen ...

Mancher Makler verschenkt sein Unternehmen an die Kinder. So erleichtert er deren Start ins Unternehmertum, gefährdet aber möglicherweise seine Existenz im Alter, schließlich fließt der Familie durch diesen Schritt kein Geld von außen zu. Bei mehreren Kindern, die in das Unternehmen einsteigen sollen, stellt sich die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Kapital- oder Personengesellschaft oder eventuell die Kombination aus beidem als GmbH & Co. KG?

Benötigt der Makler Geld fürs Alter, muss er das Unternehmen an die Kinder verkaufen oder beispielsweise gegen eine Leibrente übertragen. Wesentlicher Vorteil einer solchen Leibrente: Die Kinder haben Zeit, das Geld zu erwirtschaften, und können die Rente bei entsprechender Gestaltung gegen ihre Gewinne steuerlich verrechnen. Der Seniormakler muss die Rente erst im Jahr des jeweiligen Zuflusses versteuern. Für den Familienfrieden leistet die Zahlung eines Kaufpreises oder eine Rente ebenfalls einen positiven Beitrag: Bei einer Schenkung könnte sich ein Kind, das nicht zu den Nachfolgern im Unternehmen gehört, möglicherweise übervorteilt vorkommen oder die Regelung gar rechtlich anfechten – zumindest dann, wenn dadurch in die Erbsituation eingegriffen würde. Dabei reicht oft schon das Gefühl aus, übervorteilt worden zu sein, das ein Familienmitglied zu rechtlichen Schritten treibt.

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Ein Artikel von
Andreas W. Grimm