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5. Mai 2020
FDP fordert Corona-Moratorium und keine 34f-BaFin-Aufsicht

FDP fordert Corona-Moratorium und keine 34f-BaFin-Aufsicht

Die Bundesregierung wird in zwei Anträgen dazu aufgefordert, mehrere Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung während der Corona-Krise nicht weiter voranzutreiben. Die Aufsichtsübertragung für 34f-Vermittler auf die BaFin soll komplett gestrichen werden. Aus der Union kommen wohlwollende Signale.

Die FDP hat eines ihrer Lieblingsthemen wieder auf die Agenda gesetzt. Deregulierung ist den Liberalen von seit jeher eine Herzensangelegenheit. Somit überrascht es auch nicht, dass die Oppositionspartei die ohnehin gravierenden wirtschaftlichen Verwerfungen in der aktuellen Krise nicht noch durch regulatorische Experimente verstärkt sehen will. Um dagegen anzugehen, hat die FDP zwei Anträge in den deutschen Bundestag eingebracht. Einer fordert die Vertagung verschiedener Vorhaben der Bundesregierung, ein weiterer soll die geplante Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO auf die BaFin stoppen.

Corona-Moratorium zur Finanzmarktbürokratie

Beim ersten Antrag der Liberalen handelt es sich um das sogenannte Corona-Moratorium zur Finanzmarktbürokratie. Mit diesem fordert die FDP geplante Maßnahmen zu vertagen, welche die jeweiligen Branchen vor nicht zu bewältigende Herausforderungen stellen würde. In den Augen der Oppositionspartei handelt es sich dabei im Wesentlichen um drei Maßnahmen, die mindestens bis zum Ende der Corona-Krise auf Eis gelegt werden müssten:

  • den geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung
  • die vorgesehene Aufsichtsübertragung der Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
  • und die geplante Finanztransaktionssteuer.

Alle drei Maßnahmen stellen laut dem Antrag der Liberalen unnötige bürokratische Mehraufwände dar, die in der aktuellen Krise zu einer Überforderung von Unternehmen führen könnten. So fürchtet die FDP bei der Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung, dass dieses Geschäftsfeld für ungebundene Vermittler unattraktiv wird und im Zuge dessen verstärkt Arbeitsplätze verloren gehen. Grundsätzlich solle die Bundesregierung jedoch sämtliche geplanten Gesetzesänderungen dahingehend prüfen, ob sie in der derzeitigen Situation nicht zu einem unzumutbaren bürokratischen Mehraufwand führten, fordert die Oppositionspartei.

Auch Veränderungen auf europäischer Ebene gefordert

Auch solle die Regierung nationale Spielräume nutzen, um sich für eine Lockerung von Finanzmarktrichtlinien auf europäischer Ebene einzusetzen. Konkret zielt die FDP in ihrem Antrag auf die Neufassung der Baseler Vorschriften (Basel III) und die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ab.

In einem zweiten Antrag, der ausschließlich das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) betrifft, geht die Oppositionspartei noch einen Schritt weiter und bekommt Rückendeckung aus den Reihen der Grünen und auch der Regierungsparteien.

Qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig erhalten

In diesem Antrag, der laut FDP gewährleisten soll, dass Finanzberatung ortsnah und kostengünstig erhalten bleibt, wird gefordert, dass die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzberater auf die BaFin zurückgenommen werden soll.

Hohe Kosten durch Aufsichtsübertragung erwartet

Dies machen die Liberalen unter anderem an den abzusehenden Kosten für die Übertragung der Aufsicht fest, die aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgehen. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass Aufsichtskosten in Höhe von 36,4 Mio. Euro anfallen würden, wenn die Aufsicht der Vermittler nach § 34f GewO auf die BaFin übertragen wird. Über die genaue Aufschlüsselung dieser Kosten hatte AssCompact bereits hier berichtet.

Dezentrale Strukturen sollen ausgebaut werden

Darüber hinaus soll laut Ansicht der Liberalen ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung vollständig auf die Industrie- und Handelskammern (IHK) überträgt. Die FDP erhofft sich auch davon niedrigere Kosten und eine Reduktion der Bürokratie, da nach Angaben der Bundesregierung selbst ca. 80% der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO auch eine Erlaubnis nach § 34d GewO haben.

Wohlwollende Signale aus der Union

Einerseits sind die Anträge der Oppositionsfraktion angesichts der soliden Mehrheitsverhältnisse der Großen Koalition zwar nahezu chancenlos, andererseits besteht auch in der Union Abneigung gegen die Aufsichtsübertragung auf die BaFin. So zitiert das Handelsblatt den CDU-Finanzexperten und Kritiker des Gesetzesvorhabens Dr. Carsten Brodesser mit der Aussage: „Wir müssen nun im parlamentarischen Verfahren das Schlimmste verhindern." (tku)

Bild: © kschneider2991 – pixabay.com

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