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9. Juni 2021
Flexibilität und Sicherheit: Darum hat Bausparen Zukunft

Flexibilität und Sicherheit: Darum hat Bausparen Zukunft

Bausparen mag auf den ersten Blick etwas angestaubt wirken. Dennoch wird es gerade wieder zum Trend. Das Potenzial ist gerade für Vermittler groß, denn Bausparen hat gerade jetzt wieder Zukunft, meint Thorsten Söhner, Leiter Partnervertrieb der BKM – Bausparkasse Mainz.

Die Pandemie hat es uns allen drastisch vor Augen geführt: Home-Office, Home-Schooling und Lockdown. Alleine bei den Begrifflichkeiten schnürt es vielen schon den Magen zu. Die Krise fokussiert noch mehr den Wunsch nach einem schönen Zuhause mit genug Platz und Raum zum Durchatmen. Bausparen kehrt in die Trendcharts zurück, denn dank Bausparvertrag und eines vorteilhaften Zinses über einen langen Zeitraum bekommt der Kunde die oft gewünschte Planungssicherheit.

Auf den ersten Blick klingt Bausparen vielleicht etwas angestaubt, schließlich sank auch die Zahl der Verträge 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1,9%. Dennoch wird Bausparen gerade wieder zum Trend. Warum ist das so? Die Frühjahrsumfrage 2021 des Verbandes der privaten Bausparkassen zeigt, dass 45% der Deutschen Wohneigentum als Sparmotiv angeben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 3 Prozentpunkten. Kein Wunder, denn ein Bausparvertrag bietet Kunden durch den garantierten Zins über einen langen Zeitraum Planungssicherheit.

Die Statistiken des Verbandes zeigen noch einen ganz anderen spannenden Trend. Die vertraglich vereinbarten Bausparsummen der neu abgeschlossenen Verträge stiegen um 2,5%. Aus Sicht des Verbandes bestätigt sich damit: Kunden setzen die Verträge vermehrt zur Immobilienfinanzierung ein und nicht nur zum Sparen.

Beratung bleibt wichtig

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 28 Millionen Bausparverträge. Außerdem kommen seit Januar 2021 mehr als eine Million Menschen erstmalig in den Genuss der Wohnungsbauprämie. Das Potenzial für den Vermittler ist also groß. Zudem werden die derzeit sehr niedrigen Darlehenszinsen vermutlich nicht mehr lange Bestand haben. Die Branche hält einen mittelfristigen Anstieg der Bauzinsen für wahrscheinlich – insbesondere bei steigender Inflation. Wer also in fünf oder zehn Jahren bauen oder kaufen möchte, sollte sich die aktuellen Darlehenszinsen mittels eines Bausparvertrages sichern.

Für Vermittler sind die Themen Bausparen und Baufinanzierung nach wie vor Türöffner, zumal auch die Förderungen Bausparen zu einem sehr attraktiven Thema machen. Dennoch muss der Bausparvertrag in die Lebensplanung passen: Die passende Beratung ist unabdingbar.

Modernisierungsdarlehen gewinnen an Bedeutung

Es muss nicht immer ein Neubau sein. Renovierungen und energieeinsparende Maßnahmen sind gefragter denn je. Die Bereitschaft, das eigene Zuhause nachhaltig zu sanieren, steigt, nicht zuletzt durch Corona. Das belegt auch die Forsa-Studie aus März 2021. Neue Bäder, ein barrierefreies Wohnen oder allgemein eine Verbesserung der Wohnsituation wird von Kunden deutlich mehr nachgefragt. Hier helfen Modernisierungsdarlehen, die bis zu einer Auszahlungssumme von 30.000 Euro ohne grundbuchliche Sicherung gewährt werden.

Home-Office als Verstärker für das Eigenheim

Auch nach dem Ende der Pandemie werden viele Menschen und Unternehmen zumindest für einen Teil der Arbeitszeit aus dem Home-Office agieren. Damit die Grenzen zwischen Familie, Freizeit und Arbeit nicht gänzlich verschwimmen, ist es wichtig, entsprechend Platz und Raum für den Job zu haben.

Je mehr Menschen die Möglichkeit haben, remote zu arbeiten, umso mehr werden auch das Landleben zu schätzen wissen. Wenn man nur noch zweimal die Woche in das Büro muss, nimmt man, insbesondere auch zur Steigerung der Wohnqualität, einen längeren Arbeitsweg in Kauf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert sich zunehmend. Weiter steht ein Eigenheim auch für Vermögensschutz und Alterssicherung. In einer Forsa-Umfrage vom März 2021 hielten 87% der Befragten das Wohneigentum für eine Investition in die Zukunftssicherung.

Vermögenswirksame Leistungen plus Arbeitnehmersparzulage

Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Der maximale Betrag liegt bei 480 Euro jährlich.

Wer vermögenswirksame Leistungen zum Beispiel in einem Bausparvertrag anlegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung in Höhe von 9% vom Staat. Zur Verwendung für wohnwirtschaftliche Ziele gelten für die sogenannte Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen. Bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht überschreiten, bei Ehegatten 35.800 Euro.

Die neue Wohnungsbauprämie

Staatliche Förderung macht Bausparen noch attraktiver. Seit Januar 2021 gilt der neue Fördersatz für die Wohnungsbauprämie von 10%. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Paare. Durch die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen auf 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Verheiratete/eingetragene Lebensgemeinschaften haben rund 1,4 Millionen Menschen erstmals Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

Neuer Tarif für Sparer, VL-Anleger, Geschenk- und Kinderbausparverträge

Seit April bietet zum Beispiel die Bausparkasse Mainz einen optimierten Spartarif für Sparer, VL-Anleger, Geschenk- und Kinderbausparverträge an, der unter anderem auch alle staatlichen Fördermöglichkeiten berücksichtigt. So kann ein Kunde mit nur 40 Euro vermögenswirksamen Leistungen und 60 Euro eigenen Sparzahlungen unter Beachtung der Einkommensgrenzen und einer Laufzeit von sieben Jahren über eine Gesamtauszahlung von 9.577,68 Euro verfügen – die Spartreue wird mit staatlichen Förderungen von 833,10 Euro belohnt und ist in dem Betrag bereits enthalten. Der Anspruch auf ein Bauspardarlehen besteht selbstverständlich auch.

Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, darf einmalig nach sieben Jahren neben dem gesamten Guthabenbetrag auch über die Wohnungsbauprämie frei und ohne Bindung an einen bestimmten Zweck verfügen.

Flexibilität im Fokus durch Wahlzuteilung

Bausparen bedeutet Kollektivsparen, das heißt, viele Anleger bilden eine Sparergemeinschaft – das Bausparkollektiv. Das Konzept ist keineswegs neu, aber genauso wenig veraltet. Um ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können, sind die Erreichung eines Mindestguthabens sowie die Erreichung einer Mindestbewertungszahl Zuteilungsvoraussetzung. So hat sich der Begriff der sogenannten Regelzuteilung geprägt.

Mit der Wahlzuteilung bietet die BKM eine Vielzahl von Optionen. Der Kunde kann jederzeit die Zuteilung selbst bestimmen und so die individuellen Bedürfnisse seiner Baufinanzierung flexibel anpassen. Schon nach 24 Monaten kann der Kunde eine taggenaue Wahlzuteilung – unabhängig von der Regelzuteilung – in Anspruch nehmen.

Durch diese flexible Gestaltung kann der Bausparvertrag mit Ablauf der Sollzinsbindung des Darlehens oder bei unerwarteten Reparaturen vielfältig verwendet werden. Auch die Höhe des Bauspardarlehens ist flexibel bestimmbar und ermöglicht den Anspruch auf einen unter Umständen höheren Finanzierungs­bedarf. Eine Zinswahl gehört je nach Marktzinssituation ebenso zur Wahlzuteilung. Mit der Wahlzuteilung erhält der Kunde also ein günstiges Darlehen just in time: die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ist bei der BKM bereits mit einem Darlehenszins von unter 1% möglich.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2021, Seite 72 f., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Thorsten Söhner