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20. Juli 2021
Flutkatastrophe: Debatte um Elementarschadenschutz als Pflicht

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Flutkatastrophe: Debatte um Elementarschadenschutz als Pflicht

Rufe nach einer Pflichtversicherung

Immer wieder wurde in der Vergangenheit über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung diskutiert. So werden auch jetzt die Rufe wieder laut. Gegenüber MDR AKTUELL kündigte Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach, der auch Vorsitzender der Justizministerkonferenz der Länder ist, an, er wolle sich bundesweit für eine Pflichtversicherung stark machen. Für die nächste Sitzung der Justizminister im November wolle er einen entsprechenden Vorschlag vorbringen. Wie Malu Dreyer, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, mitteilte, hätten die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz beschlossen, die Frage zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen Bedingungen eine verpflichtende Elementarschadenversicherung möglich sei. Der Sachverhalt sei „rechtlich kompliziert“.

Verbraucherschützer mit Bedenken und anderem Vorschlag

Zum Thema Elementarschadenversicherung hat sich aktuell auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Wort gemeldet und politische Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe gefordert. In einem Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, heißt es: „Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophe führt erneut vor Augen, wie sehr die Schäden durch den Klimawandel für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmen. Als Schutzmaßnahme gegen Unwetter empfiehlt der vzbv eine Elementarschadenversicherung. Eine unmittelbare Pflichtversicherung wäre allerdings ein hoher Eingriff in die Grundrechte.“ Stattdessen plädiert der vzbv dafür, das Prinzip einer Allgefahrendeckung nach dem Beispiel Großbritanniens im Gesetz zu verankern. „Damit hätten Verbraucher das Recht, dass beispielsweise ihre Häuser zunächst gegen alle Risiken abgesichert wären. Sie können aber auch einzelne Risiken abwählen“, so Müller weiter.

Die Versicherer sehen die Verbraucherschützer somit in der Pflicht, bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten. Führt dieser Weg aber innerhalb von zwei Jahren nicht zum gewünschten Ergebnis einer höheren Verbreitung der Elementarschadenversicherung, halten auch die Verbraucherzentralen die Einführung der Pflicht notwendig.

Insolvenzverwalter: Insolvenzantragspflichten für Flutopfer aussetzen

Derweil hat der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die schwierige insolvenzrechtliche Situation durch die jüngste Flutkatastrophe hingewiesen. Für Unternehmen stelle sich die Frage der Insolvenzantragspflicht, wenn die Geschäftstätigkeit nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Als Lösung spricht sich der VID für eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Der Verband schlägt eine vergleichbare gesetzliche Regelung vor wie bei der Flutkatastrophe im Jahr 2016.

„Das Letzte, was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können“, so Niering weiter. (tk)

Bild: © Tomasz Zajda – stock.adobe.com

 

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