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9. Februar 2023
Fondseinstufungen nach Artikel 8 und 9 SFDR kein Gütesiegel

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Fondseinstufungen nach Artikel 8 und 9 SFDR kein Gütesiegel

Fondseinstufungen nach Artikel 8 und 9 SFDR kein Gütesiegel

Das IVA untersucht nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen und zeigt auf, warum einige nachhaltige Fonds viele Kunden befremden. Bei der Einstufung der Fonds nach Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung z. B. gibt es keine ganzheitliche Betrachtung. Das führt zu enttäuschten Kunden.

Ein Artikel von Dr. Dirk Rathjen, Vorstand der Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG

Nachhaltigkeit in der Geldanlage ist ein Thema, das die Finanzbranche derzeit umtreibt wie kaum ein anderes. Eine große Frage ist, welche Finanzprodukte, insbesondere Fonds, eigentlich nachhaltig sind. Viele Fondsgesellschaften bieten Fonds an, die zwar als nachhaltig beworben werden, sich bei genauem Hinschauen jedoch als Mogel­packungen erweisen.

Um dieses „Greenwashing“ zu vermeiden, suchen unter anderem Versicherer und Berater nach verlässlichen Indikatoren, welche Fonds wirklich nachhaltig sind. Ein naheliegendes Kriterium ist die Einstufung des Fonds nach Offenlegungsverordnung (SFDR). Wenn Fonds nach Artikel 8 (ökologische oder soziale Merkmale werden beworben bzw. gefördert) oder 9 (eine nachhaltige Investition wird angestrebt) der SFDR kategorisiert sind, sollten Anleger sicher sein können, nachhaltig zu investieren. Dennoch gibt es regelmäßig Berichte, dass viele der nach Artikel 8 oder 9 eingestuften Fonds nicht nachhaltig seien.

Was ist die Ursache des Problems?

Wie so häufig ist es eine Frage der Definition. Die meisten Menschen haben eine diffuse Vorstellung, was sie sich unter „Nachhaltigkeit“ vorstellen sollen. Andere haben zwar klare Vorstellungen, diese unterscheiden sich aber massiv. Anleger, die unter „Nachhaltigkeit“ primär die Bekämpfung des Klimawandels verstehen, finden eine Aktie wie Tesla nachhaltig, weil das Unternehmen Elektroautos herstellt. Wer unter „nachhaltig“ hingegen den fairen Umgang mit Mitarbeitern und Kunden versteht, ist über solch ein Unternehmen mög­licherweise entsetzt. Wer beides berücksichtigt, kann zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Wenn also ein Fonds, der Climate Change im Namen trägt und nach Artikel 9 klassifiziert ist, in Tesla investiert, kann dies nach seiner Definition nachhaltig sein, für viele Anleger aber ein Grund zur Empörung. Dies hat nichts mit Greenwashing zu tun, sondern mit den zahllosen völlig unterschiedlichen Definitionen von „Nachhaltigkeit“. Der Climate-Change-Fonds zielt nicht auf ganzheitliche Nachhaltigkeit ab, sondern nur auf einen einzelnen Teilaspekt. Ganzheitlichkeit ist ein Schlüssel zur Auflösung der Missverständnisse.

 
Ein Artikel von
Dr. Dirk Rathjen