Anhand von Kostenstruktur, Rendite und Überschussbeteiligung nimmt die Bafin regelmäßig den Kundennutzen fondsgebundener Lebensversicherungen unter die Lupe. Die aktuelle Untersuchung zeigt nun zwar Fortschritte in einigen Bereichen, aus Sicht der Aufsichtsbehörde besteht für die Versicherer jedoch weiterhin Handlungsbedarf.
Effektivkosten sinken, Ausreißer bleiben
Positiv wertet die Bafin, dass die Effektivkosten gegenüber der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2021 gesunken sind. Als wesentlichen Grund nennt die Aufsicht die stärkere Verbreitung kostengünstiger Kapitalanlageoptionen wie ETFs. Gleichwohl sieht sie weiterhin Handlungsbedarf: Bei einzelnen Produkten liegen die Effektivkosten in der Spitze nach wie vor bei mehr als 3%.
Dabei zeigt die Analyse erneut, wie stark die Kosten von der tatsächlichen Vertragsdauer abhängen. Günstiger fallen sie aus, wenn Versicherte ihre Policen bis zum vereinbarten Laufzeitende fortführen. Als wesentlicher Kostentreiber erweist sich dagegen die vorzeitige Vertragsbeendigung. So beendet bei Produkten mit einer geplanten Ansparphase von 30 Jahren nach Angaben der Bafin bereits mehr als die Hälfte der Kunden ihren Vertrag innerhalb der ersten 15 Jahre. In diesen Fällen liegen die Effektivkosten im teuersten Marktviertel bei rund 3,2% und damit etwa 1 bis 1,5 Prozentpunkte höher als bei regulärem Vertragsverlauf. Auf diesen Zusammenhang habe die Aufsicht bereits in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen und will ihn auch auf Basis der aktuellen Untersuchung weiterhin deutlich adressieren.
Kickbacks der Fondsgesellschaften rücken stärker in den Fokus
Mit Blick auf die Kosten rückt die Bafin auch die Transparenz bei Rückvergütungen in den Fokus. Solche sogenannten Kickbacks – Zahlungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften an Versicherer oder Vermittler für den Einsatz ihrer Fonds in Versicherungsprodukten – können die Effektivkosten spürbar erhöhen. Werden die Vergütungen nicht vollständig an die Versicherten weitergegeben oder direkt von der Fondsgesellschaft an Vermittler ausgezahlt, liegen die Kosten häufig über dem Marktdurchschnitt, stellt die Bafin fest.
Positiv hebt die Aufsicht hervor, dass mittlerweile alle befragten Versicherer angeben, Rückvergütungen und deren Höhe zu kennen. Bei der Erhebung 2021 war dies noch nicht durchgängig der Fall. Aus Sicht der Bafin schafft dies die Grundlage für Versicherer, mögliche Fehlanreize in der Vermittlung zu identifizieren, den Kundennutzen solcher Zahlungen zu bewerten und eventuell einzugreifen.
Risikoüberschüsse im Rentenbezug auf dem Prüfstand
Ein weiterer Aspekt des Kundennutzens ist für die Bafin die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen. Diese entstehen, wenn Versicherer ihre Beiträge auf Basis vorsichtiger Annahmen kalkulieren, bestimmte Risiken später jedoch in geringerem Umfang eintreten als erwartet. Die daraus resultierenden Überschüsse sollen angemessen an die Kunden weitergegeben werden und können im Rentenbezug zu höheren Leistungen führen.
Die aktuelle Untersuchung zeigt allerdings, dass mehr als die Hälfte der Versicherer derzeit keinen expliziten Risikoüberschussanteil in der Rentenphase vorsieht. Als Gründe nennen die Unternehmen den hohen Datenaufwand sowie gegenläufige Entwicklungen in der Vergangenheit. Zwar stellte die Bafin dabei keine Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben wie die Mindestzuführungsverordnung fest. Aus Sicht der Aufsicht bleibt jedoch entscheidend, dass die Überschüsse verursachungsgerecht verteilt und die Interessen der einzelnen Verträge angemessen berücksichtigt werden.
Insofern will die Bafin neben den Kosten und der Transparenz auch bei den Risikoüberschussanteilen weiterhin genau hinschauen. (bh)
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