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4. Dezember 2020
Fondsstandortgesetz erntet Lob und Kritik aus der Branche

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Fondsstandortgesetz erntet Lob und Kritik aus der Branche

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Fondsstandortgesetz (FOG) vorgestellt. Dadurch soll der Fondsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger gemacht werden. Branchenvertreter reagieren positiv auf die Initiative an sich. Im Detail hagelt es aber zum Teil harsche Kritik.

Die Bundesregierung will den Fondsstandort Deutschland stärken. Das Finanzministerium hat dazu nun einen Referentenentwurf für ein Fondsstandortgesetz (FOG) vorgestellt. Er enthält mehrere aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben, wie etwa im Bereich der Nachhaltigkeit, umfasst er weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.

Änderungen am KAGB

Mit dem vom Bundesfinanzministerium Referentenentwurf werden diverse Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgeschlagen, unter anderem die Zulassung neuer Organisationsformen wie etwa geschlossener inländischer Spezial-AIF in der Form von Sondervermögen oder geschlossener Master-Feeder-Strukturen. Zudem soll ein neuer Fondstyp eingeführt werden: offenes Infrastruktur-Sondervermögen.

Mehr digitale Kommunikation mit der BaFin

Darüber hinaus soll die Kommunikation mit der BaFin weitestgehend auf elektronische Formate umgestellt werden, wodurch insbesondere auch mehr Flexibilität für Fondsverwalter bei Änderungen der Anlagebedingungen geschaffen werde. Zudem werden in Umsetzung einer EU-Richtlinie die Regeln für das sogenannte Pre-Marketing implementiert. Außerhalb des KAGB ist eine Änderung im Umsatzsteuergesetz vorgesehen. So soll die Management Fee bei Wagniskapitalfonds wie schon jetzt bei offenen Fonds üblich von der Umsatzsteuer befreit werden.

Immobilienverband ZIA begrüßt Entwurf

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, befürwortet den heute FOG-Referentenentwurf. „Damit werden wichtige Impulse für den ins Hintertreffen geratenen deutschen Fondsstandort gegeben“, sagt Jochen Schenk, Vizepräsident des ZIA. Dem enormen Kapitalbedarf für die ökologische Transformation von Immobilien müsse schließlich ein unterstützendes und intelligentes Kapitalanlagerecht gegenüberstehen.

Feintuning notwendig

„Mit dem geschlossenen Sondervermögen greift das Bundesfinanzministerium einen Vorschlag auf, den der ZIA mit seinen Mitgliedern entwickelt hat“, meint Schenk. Kapitalverwaltungsgesellschaften stünde damit ein weiteres Vehikel zur Verfügung, um die Bedürfnisse der unter enormen Investitionsdruck stehenden institutionellen Anleger besser bedienen zu können. Neben dem geschlossenen Sondervermögen sollen für das Publikumssegment mit Infrastruktur-Sondervermögen und geschlossenen Master-Feeder-Strukturen weitere Fondsvehikel auf den Weg gebracht werden. „Mit dem Entwurf zum Fondsstandortgesetz ist ein wichtiger Schritt gemacht. Jetzt geht es darum, die Vorschläge im weiteren Verfahren noch feinzutunen.“

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