AssCompact suche
Home
Investment
4. Dezember 2020
Fondsstandortgesetz erntet Lob und Kritik aus der Branche

2 / 2

Fondsstandortgesetz erntet Lob und Kritik aus der Branche

„Dringender Anpassungsbedarf“

Die Einschätzung des ZIA teilt auch der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI). Grundsätzlich sei eine Initiative zu begrüßen, die den Fondsstandort stärkt, da Deutschland als solcher in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität verloren habe. Das gelte insbesondere bei alternativen Investmentfonds (AIFs). Im Detail sieht der BAI aber dringenden Anpassungsbedarf.

Gesetz wird seinem Namen nicht gerecht

„Seit Jahren tritt der BAI für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Alternative-Investments-Branche und deren Investoren ein. Dass nun ein Gesetz mit dem Namen Fondsstandortgesetz auf den Weg gebracht wird, ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal. Der Inhalt des Gesetzespakets erscheint allerdings eher wie ein Reparaturgesetz, mit dem offenkundige Versäumnisse aus der Vergangenheit bereinigt werden sollen“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer.

Kein visionärer Entwurf aus einem Guss

Aus Sicht des BAI wäre gerade mit Blick auf den Umstand, dass wichtige Teile des Asset-Managements bereits in andere Jurisdiktionen abgewandert sind, jetzt ein programmatischer und visionärer Entwurf erforderlich gewesen, der quasi aus einem Guss aufzeigt, wie der Fondsstandort Deutschland für das Jahr 2025 und darüber hinaus fit gemacht werden soll. Unverständlich ist für den BAI weiter, dass für den Entwurf lediglich zwei Wochen Konsultationszeit gewährt werden.

Handwerkliche Mängel

„Leider enthält der Entwurf auch handwerkliche Mängel, die den Entwurf entwerten, wie zum Beispiel die isolierte Steuerbefreiung für Wagniskapitalfonds, bei der nicht nur völlig unklar bleibt, welche Fonds konkret erfasst sein sollen, sondern die zudem offenkundig gegen EU-(Beihilfe-)Recht verstößt. Noch fragwürdiger wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass für andere Fonds, die Zum Beispiel den deutschen Mittelstand finanzieren oder Infrastrukturprojekte, die Umsatzsteuerbefreiung nicht gelten soll“, führt Dornseifer fort. Dabei beschwöre gerade die Politik immer wieder, dass diese Finanzierungen gestärkt und erweitert werden müssten.

Kritik an Pre-Marketing-Regeln

Sehr kritisch seien auch die Regelungen zum Pre-Marketing zu sehen. „Hierdurch wird der Vertrieb an institutionelle Investoren unnötig bürokratisiert“, so Dornseifer. Der BAI sieht daher dringenden Anpassungsbedarf nicht nur im Entwurf, sondern auch darüber hinaus, wie zum Beispiel im Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere. Dort müssten zwingend auch Fondsanteile in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Auch hier seien andere schon deutlich weiter, während in Deutschland die Diskussion dazu gerade in eine Sackkasse geraten ist. (mh)

Bild: © MH – stock.adobe.com