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16. September 2019
Franke und Bornberg unterstützt Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess

Franke und Bornberg unterstützt Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess

Mit der Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert digitalisiert Franke und Bornberg nun den gesamten Prozess für Tarifierung, Angebot und Antrag („TAA-Prozess“). 29 Versicherer sind bereits angebunden. Somit wird die Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess spartenübergreifend auf eine breite Basis gestellt. 

Mit der digitalen Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert hat das Analysehaus Franke und Bornberg neben Vergleichs- und Berechnungsfunktionen eine Tarifdatenbank mit gut 90.000 Tarifen für den deutschen Markt im Portfolio. Nun digitalisiert Franke und Bornberg mit fb>xpert den gesamten Prozess für Tarifierung, Angebot und Antrag („TAA-Prozess“). Wie das Unternehmen mitteilt, sind bereits 29 Versicherungsgesellschaften angebunden, aufgeteilt in die Sparten Komposit, Kfz und Leben. Weitere Anbindungen sind in Vorbereitung. Damit wird die Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess erstmals spartenübergreifend auf eine breite Basis gestellt.

TAA-Prozess mit Dunkelverarbeitung

Auf fb>xpert wählen Vermittler und Kunde das geeignete Produkt aus. Den Antrag stellt der Versicherer per Webservice bereit. Alle Daten aus fb>xpert werden übernommen. Alle weiteren für den Tarif relevanten Daten werden von einem automatisierten Dialog plausibilisiert erfragt. Eine elektronische Unterschrift des Kunden ist möglich und vervollständigt den papierlosen Antragsprozess. Somit entfällt Nachbearbeitung und zeitaufwändige Korrespondenz zwischen Versicherer und Vermittler, denn alle Daten sind bereits validiert, wenn der Antrag das System des Versicherers erreicht.

BiPRO-Normen regeln die TAA-Services

Beim TAA-Prozess setzt Franke und Bornberg auf BiPRO. Die spartenübergreifenden Grundlagen für den TAA-Prozess definiert die BiPRO-Norm 420 und schafft die Voraussetzung für spartenspezifische Services. Die BiPRO-Norm 421 regelt TAA-Services für die Sparten Sach, Unfall und Haftpflicht und BiPRO-Norm 422 für Lebensversicherungen.

Anbindung an Versicherer-Webservices anspruchsvoll

Wie Michael Franke betont, gestalte sich trotz BiPRO-Standards die Anbindung an die Webservices der Versicherer anspruchsvoll und aufwändig. „Unsere Spezialisten verbinden über Webservices die IT-Systeme der Gesellschaften mit unserer Technologie. Das setzt auf beiden Seiten Präzision, technisches sowie Produkt-Know-how und leistungsfähige Systeme voraus. Nicht alle Unternehmen sind schon heute dazu in der Lage oder halten sich schlicht nicht an die BiPRO-Normen.“

Mitunter „Etikettenschwindel“ bei digitalen Prozessen

Digitale Prozesse würden nicht immer das halten, was sie versprechen, betont Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Gerade beim Antragsprozess beobachten wir manche bewusste Begriffsverzerrung. Gerne ist von Dunkelverarbeitung die Rede, obwohl Antragsdaten nicht per Webservice zum Versicherer gelangen, sondern als PDF-Dokument, das via E-Mail versandt wird.“ So würden im Bereich Komposit häufig lediglich Teilprozesse mit Webservices unterstützt. Kosteneffekte würden sich nicht ergeben, da eine manuelle Antragsprüfung mangels Plausibilisierung nach wie vor erforderlich sei, wie Franke erklärt. „Das nenne ich Etikettenschwindel unter dem Deckmantel der Digitalisierung.“

Bild: © WrightStudio – stock.adobe.com