Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr will der Staat 10 Euro im Monat für jedes Kind zum Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge beisteuern, und zwar im Rahmen eines Standarddepots. Wird ein solcher Standarddepot-Vortrag nicht abgeschlossen, wird das Geld in eine kollektive Auffanglösung, verwaltet von der Deutschen Bundesbank, eingezahlt.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht das nicht weit genug. Sie würdigt zwar die aus ihrer Sicht „wichtigen Schutzmaßnahmen“ des Referentenentwurfs wie etwa, dass nur standardisierte Depots zugelassen werden und keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anfallen dürfen, sieht allerdings den Staat in der Pflicht, die geplante Kollektivlösung stärker zu forcieren. Denn laut dem Entwurf soll die Auffanglösung erst zwölf Monate nach dem sechsten Lebensjahr greifen, falls Eltern keinen Vertrag bei einem privaten Anbieter abschließen.
Die Verbraucherzentrale fordert, dass die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank mit Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnt und als Regelfall deklariert wird. Dann würde zum einen kein Anlagezeitraum von einem Jahr verlorengehen, zum anderen würde man dem privaten Finanzvertrieb kein Zeitfenster für Verkaufsgespräche anbieten.
BVK sieht Abwertung der Beratung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat noch am Freitag eine Stellungnahme zu dem Statement der Verbraucherzentrale veröffentlicht und lässt darin erwartungsgemäß kein gutes Haar an den Forderungen. „Die Vorschläge verengen die Wahlmöglichkeit der Eltern, schwächen den Wettbewerb und gefährden langfristig die Akzeptanz kapitalgedeckter Altersvorsorge“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Frühstartrente kann nur dann ein Erfolg werden, wenn sie auf Eigenverantwortung, finanzielle Bildung und individuelle Beratung setzt. Eine staatliche Standardlösung für alle ist nicht der richtige Weg.“
Eltern dürften bei der Frühstartrente nicht faktisch auf eine staatlich verwaltete Anlageform festgelegt werden, da unterschiedliche Familien unterschiedliche Bedürfnisse, Risikoneigungen und finanzielle Möglichkeiten hätten. Sie müssten also aus verschiedenen qualitätsgesicherten Vorsorgelösungen wählen können.
Weiterhin bewertet der BVK die „pauschale Abwertung des beratenden Vertriebs“ äußerst kritisch. Vermittlerinnen und Vermittler seien über Jahre von Politik und Regulierung zu immer höheren Beratungs- und Verbraucherschutzstandards gedrängt worden. Dass dieselbe Beratung nun plötzlich als Kosten- und Fehlanreizfaktor dargestellt werde, sei ein widersprüchlicher Kurswechsel zulasten des Berufsstands und der Verbraucher. Qualifizierte Beratung sei kein überflüssiger Kostenposten, sondern gelebter Verbraucherschutz.
Außerdem solle laut BVK das angesparte Guthaben nach der Volljährigkeit nicht automatisch in ein staatliches Standarddepot überführt werden. Der Übergang ins Erwachsenenalter sei ein wichtiger Zeitpunkt, um junge Menschen aktiv an ihre finanzielle Zukunft heranzuführen. An die Stelle von Automatismen sollten demnach Beratung, Aufklärung, Wahlfreiheit und individuelle Entscheidungsrechte treten. (mki)
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