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6. April 2022
Fördergelder: ESG-Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen

Fördergelder: ESG-Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionen

Wenn Unternehmen der Versicherungswirtschaft über Investitionen nachdenken, sollten mögliche Fördermittel nicht außer Acht gelassen werden. ESG-Kriterien werden bei solchen Vorhaben immer wichtiger. Experte Kai Schimmelfeder informiert in seiner AssCompact Serie über die Möglichkeiten. Teil 11

Ein Artikel von Kai Schimmelfeder

Unternehmen, die Investitionen planen und unter anderem an Förderprogramme denken, die für die Investitionen beantragt werden sollen, sind angehalten, die ESG-Kriterien zu berücksichtigen und einzuhalten. „ESG“ – das steht für Environmental, Social und Governance, also die wichtigen Werte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

ESG-Faktoren: Worum geht es im Unternehmen?

Das „E“ steht für Environmental und ist unter anderem als Umweltfaktor bedeutend. Hier ist der einsetzende Klimawandel Treiber. Die CO2-Emissionen von Unternehmen sind ein wichtiger Aspekt bei der Investitionsplanung. Ebenfalls zum Bereich Umwelt gehört der Wasserverbrauch für die Produktion oder durch Mitarbeiter. Weiter ­zu berücksichtigen sind sonstige mögliche Luftverschmutzungen oder die Müllproduktion. Es geht um die Themen Klimastrategie und Umweltmanagement, Umweltauswirkungen der Produktion, Herstellung oder Verarbeitung, die Öko-Effizienz (CO2, Wasser, Abfall, Energie) sowie das Energiemanagement im Unternehmen.

Das „S“ steht für die sozialen Faktoren des Unternehmens. Hierzu zählen die Menschenrechte der Mitarbeiter, auch bei Kooperationen im Inland und Ausland, das Arbeitsumfeld bei den Zulieferbetrieben, die Berücksichtigung der Diversität und der Datenschutz. Weiter sind die Einhaltung von Arbeitsbeziehungen, Gesundheit und Sicherheit in den Kriterien wirksam. Somit sind die Themen Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, soziale Auswirkungen und das Lieferketten­management zu berücksichtigen.

Das „G“ steht für Governance, also im Kern für eine nachhaltige Unternehmensführung. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse. Außerdem geht es um die richtige Besetzung der Entscheider- und der Kontrollebene. Auch Unabhängigkeit und Vergütung von Aufsichtsräten oder Verwaltungsgremien sind ein Prüfpunkt oder die Nachhaltigkeit der Aktionärsstruktur bzw. der Gesellschafter sowie die Themen Steuern und Compliance bzw. Unternehmensethik.

Bedeutung für Fördermittel, Fördergelder und Zuschüsse

Es geht um die Nachhaltigkeit in der Nutzung von Finanzierungen und Förderprojekten. Wie nachhaltig ist ein Förderprojekt oder auch eine Fördermittelfinanzierung? Wie nachhaltig arbeitet ein Unternehmen und wie nachhaltig geht es mit den unterschiedlichen Ressourcen um? Auch dienen diese Werte und damit verbundene Angaben bei Förderanträgen dazu zu verstehen, was in dem jeweiligen Unternehmen mit den Fördergeldern finanziert oder bezuschusst werden soll.

Das bedeutet: Je nachhaltiger ein Unternehmen operativ tätig ist, je nachhaltiger die Investitionen umgesetzt werden und je nachhaltiger das Unternehmen geführt wird, desto besser werden der Zins und auch die Zuschusskonditionen bei Förderprojekten und der Investitionsfinanzierung von Unternehmen.

Immer mehr Förderprogramme oder damit verbundene Beihilfe­regelungen und Anwendungsanforderungen stellen Auflagen an das antragstellende Unternehmen. Mit dem (geförderten) Geld soll nur in nachhaltige Bereiche investiert werden. Das Gleiche gilt im Weiteren auch für andere Finanzmittel wie zum Beispiel einen Hausbankkredit. Hierbei unterliegt die (Haus-)Bank wiederum den Anforderungen an eine Kreditvergabe. Das bedeutet: Unternehmen, die Nachhaltigkeitskriterien in Verbindung mit Förderanträgen oder Finanzierungen auferlegt bekommen, müssen vorab nachweisen, dass in dem geplanten Investitionsbereich die Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.

Förderung unter Berück­sichtigung der Nachhaltigkeit für und in Unternehmen

Verschiedene Förderprogramme, die geplante Investitionen und Innovationen von Unternehmen finanziell und wirtschaftlich unterstützen oder die Investitionen mit finanziellen Vorteilen ausstatten, sind bereits seit vielen Jahren nutzbar. Im Zuge der Geschwindigkeit des Klimawandels werden Förderprogramme angepasst, neue Förderprogramme zusätzlich angeboten oder innerhalb der Förderprogramme die Schwerpunkte der förderfähigen Investitionen verlagert.

Beispiel 1: Förderprogramm KMU-innovativ: Energieeffizienz und Klimaschutz

Dieses Förderprogramm ist ein Zuschussprogramm zur Projekt­förderung bei innovativen Projekten von Unternehmen. Also keine Förderung von Investition in Maschinen und Anlagen oder Ähnliches, sondern die Entwicklung in verschiedenen Themenfeldern und damit die Personalkostenförderung. Die Förderung als Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) ist Teil der Hightech-Strategie 2025 und des Zehn-Punkte-Programms „Vorfahrt für den Mittelstand“.

Es geht hier um Förderthemen wie Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz, Klimaschutz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wassermanagement und nachhaltiges Flächenmanagement.

Förderfähig sind die Positionen für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie – wenn nötig – für Geräteinvestitionen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Gefördert werden bis zu 50% als Zuschuss.

Beispiel 2: Umweltinnovations­programm – kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt

Gefördert werden Investitionen, die bisher in Deutschland noch nicht angewendet werden oder wenn bekannte Techniken neuartig kombiniert werden. Gefördert werden dabei Investitionen einschließlich der Erweiterung oder Verbesserung in Unternehmen. Wichtig dabei: Nicht förderfähig sind Kosten des Grunderwerbs, Kosten für Werbung, Vertrieb und Repräsentation, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten oder auch Folgekosten.

Unternehmen, die ein Projekt in diesem Förderbereich planen, stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ein Investitionszuschuss oder ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines Förderkredites. Der erste Schritt ist dabei die Darlegung einer Projektidee in einer Projektskizze. Erst im zweiten Schritt erfolgt der Projektantrag.

Mit dieser – zugegeben – sehr kleinen Auswahl aus den vielen Förderprogrammen zum Thema Nachhaltigkeit steht Unternehmen die Tür offen und Investitionen können wirtschaftlich nachhaltiger finanziert und gefördert werden.

So haben wir alle Einfluss auf die Gegenwart und die Zukunft. Es sind nicht immer die anderen, die die Verantwortung haben, sondern wir alle tragen Verantwortung.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder ist Geschäftsführer des Fördermittel­beratungsunternehmens „feder consulting“ (federconsulting.com). Als Fördermittelexperte begleitet er mit seinem Team seit über 25 Jahren Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor, Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse und mehrfach ausgezeichneter Fördermittelberater.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 84 f., und in unserem ePaper.

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Bild: © hogehoge511 – stock.adobe.com

 
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