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2. November 2021
GDV befürwortet Elementarschutz für alle Immobilienbesitzer
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GDV befürwortet Elementarschutz für alle Immobilienbesitzer

Die deutschen Versicherer haben infolge der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Zentrale Rolle spielt ein neues System für den Elementarversicherungsschutz, bei dem die Absicherung aller privaten Wohngebäude im Mittelpunkt steht.

Drei Monate nach der Flutkatastrophe an Ahr und Erft haben die deutschen Versicherer nun konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Die Idee des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. sieht dabei ein Zusammenspiel von drei Kernelementen vor, wodurch in Zukunft milliardenschwere Unterstützungsleistungen des Staates an unversicherte Geschädigte von Extremwetterereignissen verhindert werden sollen.

Neuverträge nur noch mit Elementarschutz

Zentraler Punkt des Positionspapiers ist, dass die Versicherer in Deutschland künftig nur noch vollintegrierte Wohngebäudeversicherungen inklusive Schutz gegen sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser, Sturm und Starkregen anbieten möchten – und das unabhängig von der jeweiligen Gefährdungslage. Für die Prämienhöhe bedeutet das, dass sie sich wie bisher nach der konkreten Gefährdung des Gebäudes durch Naturgefahren richten soll. Für Härtefälle soll es indes individuelle Lösungen geben, zum Beispiel mithilfe höherer Selbstbeteiligungen. Man werde mit der neuen Bundesregierung alle Optionen prüfen und Wege diskutieren, wie in anderen Härtefällen sozialverträgliche Konditionen für private Hauseigentümer hergestellt werden können, erläutert Jörg Asmussen, Mitglied des Präsidiums und Hauptgeschäftsführer des GDV. Gleichzeitig erfordert ein nachhaltiger Schutz der rund 17 Millionen Immobilienbesitzer aber auch die Ergänzung eines solchen Elementarschadenbausteins in allen Bestandsverträgen. Hierzu wären nach Aussagen des GDV aber neue gesetzliche Regelungen notwendig. „Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt. Daher sieht unser Gesamtkonzept nicht zuletzt die risikogerechte Absicherung aller Neu- und Bestandsbauten in der privaten Wohngebäudeversicherung vor“, resümiert Asmussen.

Keine Versicherungspflicht durch Opt-Out-Regel

Möchte hingegen ein Immobilienbesitzer auch künftig ausdrücklich keinen Elementarschutz, braucht er den Baustein auch nicht abzuschließen. Allerdings muss der Besitzer nach Willen des GDV dafür selbst aktiv werden und eine entsprechende Opt-Out-Regelung unterschreiben. Die Idee des GDV dabei ist, dass das Opt-Out wie eine „schriftliche Haftungsfreistellung für Kommunen, Länder und den Bund sowie für Versicherer und Vermittler“ wirkt. „In dieser Haftungsfreistellung verzichtet der Hauseigentümer auf Hilfen im Elementarschadenfall. Klagerisiken, wie sie einer Pflichtlösung innewohnen, entfallen damit“, wie das GDV-Papier weiter erläutert. Mit der Opt-Out-Regelung sei auch gewährleistet, dass jeder Eigenheimbesitzer sich im Antragsprozess nochmals ernsthaft Gedanken mache, ob er auf diesen wichtigen Schutz wirklich verzichten wolle – es dann aber auch könne, äußert sich Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), zustimmend im Fachmagazin Pfefferminzia.

Prävention wichtiger denn je

Versicherungspolitisch fordert der GDV mit dieser Neuordnung der Wohngebäudeversicherung gleichzeitig aber auch verstärkte Anstrengungen im Bereich der Prävention solcher Schadenereignisse. Dazu zählt entsprechend dem Positionspapier zunächst die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht als eine allgemeine Anforderung und damit als Schutzziel. Die konkrete Umsetzung soll sich dann unter anderem im Erlass klarer Bauverbote in besonders gefährdeten Gebieten sowie einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigung widerspiegeln. (as)

Bild: © Ourteam – adobe.stock.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc (392496) am 07. November 2021 - 21:59

Warum ist der Elementar-Schutz keine Pflicht? Würde eine menge Steuergeld sparen!