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17. Dezember 2020
GDV legt Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung vor

GDV legt Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung vor

Im Streit um die Betriebsschließungsversicherung gerieten unter anderem die ungenügende Transparenz und die mangelnde Klarheit der Versicherungsbedingungen unter Beschuss. Nun hat der GDV Musterbedingungen für Neuverträge vorgelegt.

Während Gerichte noch über Klagen in der Betriebsschließungsversicherung zu entscheiden haben, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung erstellt, wobei diese einen unverbindlichen Charakter haben. Mit ihnen soll nun verständlich geregelt werden, in welchen Fällen behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern versichert sind. Den Musterbedingungen vorausgegangen war der Vorwurf, die im Markt verwendeten Versicherungsbedingungen seien nicht eindeutig genug formuliert.

Sechs Bedingungsvarianten 

Der GDV hat sechs alternativen Bedingungsvarianten ausgearbeitet. Sie unterscheiden sich nach Zielgruppen und Einsatzbereich insbesondere bei den versicherten Krankheiten, alle eint jedoch. Der GDV führt dabei allerdings folgende Gemeinsamkeiten aus:

  • Der Versicherer trägt die Schäden, wenn im Betrieb zufällig eine definierte Krankheit oder ein definierter Krankheitserreger auftritt und der Betrieb per Einzelverfügung geschlossen wird, um das Ausbreiten zu verhindern. Dieses zufällige Ereignis ist kalkulier- und damit versicherbar. 
  • Der Versicherer trägt die Schäden nicht, wenn Betriebe flächendeckend per Allgemeinverfügung geschlossen werden – etwa um Kontaktbeschränkungen durchzusetzen oder aus Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Solche politischen Entscheidungen sind bewusste und gewollte Handlungen, keine zufälligen Ereignisse. Sie sind nicht kalkulierbar und daher generell ausgeschlossen. Gleiches gilt für Pandemien. 
Lösung für Pandemierisiken noch nicht in Sicht

Die Betriebsschließungsversicherung wird auch abseits des Pandemierisikos weiter benötigt. Pandemierisiken selbst, so sind sich Versicherungsexperten sicher, kann rein privatwirtschaftlich nicht versichert werden. Vorschläge für neue Absicherungssysteme etwa in einer öffentlich-privaten Partnerschaft liegen vor. Eine schnelle Lösung erwartet der GDV aber nicht. Zumindest sei aber eine Ausschreibung für ein Forschungsprojekt durch das Finanzministerium erfolgt.

Digitaler Gewerbeversicherer mailo reagiert

Als einer der ersten Anbieter hat der Gewerbeversicherer mailo auf die Vorlage der Musterbedingungen reagiert und anhand derer ein Produkt-Update vollzogen. mailo orientiert sich dasbei an der breitesten Deckungsvariante inklusive Öffnungsklausel. Die neue Betriebsschließungsversicherung kann ab sofort abgeschlossen werden und ist Bestandteil der Pakete „Medium“ und „Premium“ des modularen Paketangebots in der Inhaltsversicherung. Solange eine Epidemie- oder Pandemie-Situation herrscht, ist allerdings keine Deckung gegeben – also auch momentan nicht. Die Deckung kommt künftig dann zum Tragen, wenn die Voraussetzungen der „direkten Betroffenheit“ (Intrinsik) und einer Einzelverfügung gegeben sind. Für die weiteren versicherten Gefahren der Betriebsschließungsversicherung besteht unabhängig von der aktuellen Pandemielage weiterhin Versicherungsschutz.(bh)

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