AssCompact suche
Home
Assekuranz
15. Juni 2023
GDV: Ohne Klimafolgenanpassung wird sich Prämie verdoppeln

GDV: Ohne Klimafolgenanpassung wird sich Prämie verdoppeln

Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse befürchten die deutschen Versicherer hohe Schadensummen in der Wohngebäudeversicherung. Der GDV hat daher vor einer Verdoppelung der Prämien gewarnt, sofern eine Klimafolgenanpassung weiter unterbleiben sollte.

In dieser Woche liegt im politischen Berlin mal wieder ein Thema auf dem Tisch, das bereits seit längerer Zeit für Debatten zwischen Versicherungswirtschaft, Politik, Rechtsexperten und Verbraucherschützern sorgt: die Pflichtversicherung gegen Elementargefahren. Und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) berät sich mit den Ministerpräsidenten der Länder nun zum wiederholten Male über ihre Einführung hierzulande für alle Immobilienbesitzer. Insbesondere die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen machen ordentlich Dampf in der Sache.

GDV warnt vor Verdoppelung der Prämien

In diesem Zusammenhang haben die deutschen Versicherer nun für neuen Zündstoff in der Debatte gesorgt. Denn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat in einer aktuellen Pressemitteilung vor den finanziellen Folgen einer alleinigen verpflichtenden Elementarschadenabsicherung für Verbraucher gewarnt. „Wenn wir Prävention und Klimafolgenanpassung nicht konsequent umsetzen, könnte es in Deutschland nach unseren Schätzungen allein infolge der Klimaschäden innerhalb der nächsten zehn Jahre zu einer Verdoppelung der Prämien für Wohngebäudeversicherungen kommen“, prognostiziert der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Jörg Asmussen.

Betroffen wären laut Asmussen alle Hausbesitzer, anteilig über die Miete auch alle Mieter. „Mancherorts könnten Gebäudeversicherungen gar so teuer werden, dass sich das Kunden nicht mehr leisten können“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer weiter.

Manche Versicherer könnten sich aus dem Markt zurückziehen

Der Grund für dieses Szenario sei laut GDV, dass jeder Versicherer prüfen müsse, ob er die steigenden Extremwetterschäden langfristig weiter versichern könne. Und das habe auch eine aufsichtsrechtliche Dimension, denn Versicherer müssten die Stabilität ihres Unternehmens sicherstellen. „Ohne Prävention könnte das breite Versicherungsangebot, wie wir es heute kennen, in Zukunft schrumpfen“, mahnte daher auch Mathias Kleuker, Vorsitzender des GDV-Präsidialausschusses Risikoschutz in Gesellschaft und Wirtschaft. Einige Versicherer könnten früher oder später sogar dazu gezwungen sein, das Geschäft aufzugeben, weil sie die entsprechenden Risiken nicht mehr tragen können, schildert der GDV mögliche Konsequenzen einer alleinigen Pflichtversicherung.

Dafür macht sich der GDV stark

Die deutschen Versicherer werben vor diesem Hintergrund erneut für das vom GDV erarbeitete Gesamtkonzept aus Prävention und Klimafolgenanpassung, Vorsorge für den Katastrophenfall und Versicherungsschutz. „Denn noch haben wir es als Gesellschaft in der Hand, die Schäden infolge des Klimawandels und damit die Versicherungsprämien positiv zu beeinflussen“, betont Asmussen. Um das zu erreichen, wiederholt der Spitzenverband seinen dafür erforderlichen Maßnahmenkatalog über

  • klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren,
  • einen Baustopp in Überschwemmungsgebieten,
  • einen Stopp der Flächenversiegelung sowie
  • ein bundesweites Naturgefahrenportal.
Ahrtal-Flut wäre kein Fall für die angedachte Stop-Loss-Regelung gewesen

Darüber hinaus hat sich der GDV mit Blick auf die Zunahme von Extremwetterereignissen und den damit möglicherweise einhergehenden Grenzen privater Versicherungskapazitäten für eine sogenannte Stop-Loss-Regelung ausgesprochen, die bereits in anderen Ländern Europas wie Frankreich, Belgien oder Großbritannien Anwendung finde. Bei dieser Form einer öffentlich privaten Partnerschaft würde der Staat ab einer vorher definierten Grenze die Schäden übernehmen. „Wir sprechen hier von Ausnahmekatastrophen mit einem Schadenvolumen deutlich über 30 Milliarden Euro“, so Kleuker. Die Ahrtal-Flut von 2021, mit Schäden von 8,5 Mrd. Euro die bislang schwerste und teuerste Naturkatastrophe für die deutschen Versicherer, wäre demnach laut GDV also kein Fall für die Stop-Loss-Regelung gewesen. (as)

Bild: © GordonGrand – stock.adobe.com