Wer einen Online-Kauf tätigt, aber auch wer einen Berater, Arzt oder Versicherungsmakler im Netz sucht, liest gerne die Bewertungen anderer Nutzer zur Sache oder Person. Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zählen Nutzerbewertungen neben dem Preis zu den wichtigsten Entscheidungskriterien für Verbraucher im Internet. Leider sind solche Bewertungen nicht selten auch gefälscht oder manipuliert. Das Bundeskartellamt hat daher eine Sektoruntersuchung eingeleitet. „Vorrangiges Ziel unserer Sektoruntersuchung ist es […], herauszufinden, welche Bewertungssysteme dafür besonders anfällig sind und inwieweit hier ggfs. Verbraucherrechtsverstöße vorliegen“, erklärt Mundt.
Gefälschte Nutzerbewertungen sind Rechtsverstoß
Untersuchungen weisen darauf hin, dass Nutzerbewertungen immer wieder von einem Computer generiert wurden. Auch erhalten Bewertende manchmal eine Gegenleistung ohne dass dies transparent gemacht wird. Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, kann dies laut dem Bundeskartellamt einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.
Befragung von Internet-Portalen
Das Bundeskartellamt plant, zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich und schriftlich zu befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird ein Bericht veröffentlicht.
Untersuchung zu Vergleichsportalen abgeschlossen
Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte dieser Art im Bereich Verbraucherschutz. Eine Untersuchung zu Vergleichsportalen wurde vom Bundeskartellamt bereits abgeschlossen (AssCompact berichtete, siehe unten). (tos)
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