Ein Artikel von Steffen Moser, Versicherungs- und Finanzmakler, Generationenberater (IHK)
Menschen erwarten heute von ihrem Vermittler und ihrer Vermittlerin eine umfassende Beratung. Dazu gehören auch die Inhalte der Generationenberatung oder besser: der persönlichen Notfallplanung. Über 80% der Deutschen zwischen 30 und 69 Jahren suchen aktiv nach Informationen dazu. Vermittler sind bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen häufig noch hin und her gerissen, wie sie dies in ihre Beratung integrieren dürfen.
Generationenberatung in der Praxis
Was ist Generationenberatung in der Praxis wirklich? „Generationenberatung“ ist ein Begriff, der so nur in der Finanzdienstleistungsbranche existiert. Gegenüber Kunden darf man gerne etwas näher beschreiben, was inhaltlich damit gemeint ist.
Generationenberatung – oder besser: die persönliche Notfallplanung – ist die Verbindung aus finanzieller Vorsorge, rechtlicher Vorsorge und organisatorischen Hilfestellungen in Not- und Todesfällen.
- Zur rechtlichen Vorsorge gehört die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Erbregelungen. Hierbei handelt es sich um rechtliche Dokumente, die sinnvollerweise nach einer individuellen rechtlichen Beratung erstellt werden. Und genau das ist die Herausforderung für Vermittlerinnen und Vermittler: Dies ist eine Rechtsdienstleistung und darf nicht von ihnen selbst erbracht werden!
- Zur finanziellen Vorsorge gehört die Absicherung sämtlicher biometrischer Risiken, insbesondere in den Bereichen Krankenschutz, Einkommensabsicherung, Unfall, Todesfallschutz und Langlebigkeit. Dies ist für die meisten Vermittlerinnen und Vermittler das normale Tagesgeschäft.
- Organisatorische Hilfestellungen im Not- und Todesfall sind u. a. ein Notfallordner, ein Notfallplan. Hierbei geht es darum, durch Informationen, Checklisten und die Zusammenstellung aller jetzt wichtigen Kontaktdaten, Vertragsnummern und Ansprechpartner die Familien zu entlasten.
Seite 1 Generationenberatung: Was sollten Makler in der Praxis beachten?
Seite 2 Was dürfen Vermittler in Bezug auf die rechtliche Vorsorge?
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Leserkommentare
Comments
Rechtsprechung aus acht gelassen
Im Beitrag ist zu lesen: "Auch den Kontakt zu einem Juristen oder Dienstleister herzustellen, ist möglich, ohne das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verletzen."
Die Gesetzgebung und die Gerichte wie BGH, OLG Karlsruhe und AG Northeim sind sehr klar ihren Äußerungen und kommen zu klaren Aussagen, dass schon das herstellen eines Kontaktes zu Juristen das Rechtsdienstleistungsgesetz oder Dienstleistern verletzt. (Das muss man nicht verstehen, ist aber so.)
Der Autor weiß das seit Jahren, spätestens seit dem 17.01.2017, weil dort die Deutsche Vorsorgedatenbank, für die auch der Autor seit Jahren vermittelt (hat oder bis heute vermittelt), gerichtlich vom AG Northeim (mit Verweis auf den BGH und das OLG) in die Schranken gewiesen wurde.
Weiter steht im Beitrag: "Was Vermittlerinnen und Vermittler nicht tun dürfen, ist sich diese Informationen vergüten zu lassen." Dem Satz stimme ich vollumfänglich zu.
Leider wird gegen diesen Grundsatz jeden Tag von sehr vielen freien Generationenberatern verstoßen. Für die Herstellung eines Kontaktes z.B. zu einem Dienstleister, auch wenn der nur die Plattform zur Verfügung stellt und an Anwälte weitervermittelt, werden 15 -20% Provision ausbezahlt.
Hier fehlt mir ein Satz zu den Konsequenzen wenn Generationenberater so vorgehen, wie ich es hier beschrieben habe.
Interessant ist, dass Generationenberater in Banken die bestehenden Gesetze und Urteile selbstverständlich anerkennen. Das muss jeden seriösen Generationenberater wachrütteln.
Am 15.08.2024 erschien dieser Artikel bei AssCompact, mit Urteilsnennung usw. .
https://www.asscompact.de/nachrichten/rechtliche-vorsorgepapiere-erstellung-nur-durch-experten
Auf Youtube findet sich ein Video wo das Konzept der verbotenen Rechtsberatung durch FDL incl. Generationenberater detailliert beschrieben wird.
Ulrich Welzel
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