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4. Juni 2026
Neue Haftungsregeln: Halter von E-Scootern stärker in der Pflicht
Neue Haftungsregeln: Halter von E-Scootern stärker in der Pflicht

Neue Haftungsregeln: Halter von E-Scootern stärker in der Pflicht

Unfälle mit E-Scootern führen oft zu Streit über die Haftung, insbesondere wenn Fahrer nicht ermittelt werden können. Künftig soll stärker der Halter in die Verantwortung rücken. Die Politik will die Regeln nachschärfen, damit Geschädigte schneller zu ihrem Recht kommen.

Der Bundestag will in der kommenden Woche über neue Haftungsregeln bei Unfällen mit E- Scooter beraten. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5871), den das Bundeskabinett Mitte März beschlossen hat. Nach der ersten Aussprache im Parlament soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Ziel der Neuregelung ist es, die Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen klarer zu strukturieren und stärker am bestehenden System für Kraftfahrzeuge auszurichten. Künftig soll das Haftungsrisiko in erster Linie dem Halter zugeordnet werden. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern ist eine Haftung für vermutetes Verschulden vorgesehen. Das bedeutet, dass sie im Schadenfall haften, sofern sie sich nicht entlasten können. Insgesamt sollen damit für E-Scooter dieselben Haftungsgrundsätze gelten wie etwa für Autos. Die Bundesregierung verfolgt dabei das Ziel, Geschädigten den Zugang zu Schadenersatz zu erleichtern.

GDV: Deutlich steigende Zahlen bei Scootern und Unfällen

Die geplanten Änderungen reagieren auf die stark gestiegene Verbreitung von E-Scootern und die damit einhergehende Zunahme von Unfällen. Laut Angaben von GDV und Bundesregierung waren im Jahr 2023 rund 990.000 versicherte E Scooter in Deutschland registriert, gegenüber etwa 180.000 im Jahr 2020. Parallel dazu ist auch die Zahl der Unfälle deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 waren rund 12.000 Personen an Unfällen mit Elektro-Rollern beteiligt, während es 2020 noch weniger als 6.000 waren.

Fokus auf Sharing-Anbieter

Ein besonderer Fokus des Gesetzentwurfs liegt auf Mietfahrzeuge. Bei vielen Unfällen handelt es sich um E-Scooter von Sharing-Anbietern, wobei die verantwortlichen Fahrer häufig nicht ermittelt werden können. Die Halter sind in diesen Fällen meist die Anbieter selbst. Daher soll analog zu anderen Kraftfahrzeugen eine Gefährdungshaftung für die Halter von Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Geschädigte nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Schäden und Kosten im Überblick

Die Schadensstatistik unterstreicht die Bedeutung dieses Ansatzes. Obwohl Leih-Scooter laut GDV nur rund 20% des Bestands ausmachen, verursachen sie etwa 40% aller Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Insgesamt verursachten E Scooter im selben Jahr knapp 5.000 Schäden, für die Versicherer rund 25,5 Mio. Euro aufwendeten.

Ministerium erwartet Lenkungswirkung

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „E-Scooter polarisieren: Für viele sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über rücksichtslos abgestellte Roller auf Gehwegen. Wir stellen fest, dass die Unfallzahlen mit E-Scootern Jahr für Jahr steigen. Mit klaren Haftungsregeln will ich dafür sorgen, dass E-Scooter weniger Ärger machen. Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt. Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist. Deshalb verbessern wir die Haftungsregeln für E-Scooter. Vor allem die Anbieter will ich stärker in die Pflicht nehmen: Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, müssen sie dafür auch haften. Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gilt diese Verantwortung schließlich auch.“

Das Bundesjustizministerium erwartet darüber hinaus eine steuernde Wirkung der Neuregelung. Wenn Flottenbetreiber stärker für Schäden haften, müssen sie diese Kosten in ihre Kalkulation einbeziehen. Daraus könnten Anreize entstehen, Flottengrößen, Einsatzorte und Sicherheitsmaßnahmen stärker an realen Risiken auszurichten.

Regelungen für weitere Fahrzeuge

Die geplanten Vorschriften sollen nicht nur für E Scooter gelten, sondern für alle Elektrokleinstfahrzeuge. Dazu zählen auch selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segways. Ausgenommen bleiben hingegen weiterhin bestimmte Fahrzeuggruppen wie Nutzfahrzeuge aus Bau und Landwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle sowie andere langsam fahrende Kraftfahrzeuge, für die die bestehende Ausnahme von der Gefährdungshaftung erhalten bleibt. (bh)