Für den in der Corona-Pandemie weiter stark beanspruchten Etat des Gesundheitsministeriums sind 2022 Rekordausgaben in Höhe von rund 52,6 Mrd. Euro eingeplant. Das sind noch einmal rund 2,7 Mrd. Euro mehr, als für das zurückliegende Jahr 2021 an Soll-Ausgaben in Höhe von rund 49,9 Mrd. Euro vorgesehen waren, wie aus dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt für 2022 hervorgeht. Zum Vergleich: Vor der Pandemie hatte der für 2020 geplante Gesundheitsetat einen Umfang von lediglich rund 15,3 Mrd. Euro.
Laufend steigende Bundeszuschüsse
Die weitaus meisten Ausgaben im Gesundheitsetat entfallen auf staatliche Zuweisungen und Zuschüsse an den Gesundheitsfonds. Seit 2017 sind die Zuweisungen an den Gesundheitsfonds in Höhe von 14,5 Mrd. Euro gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Geld werden Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben pauschal abgegolten, etwa Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 sind diese Zuschüsse allerdings durch sogenannte ergänzende Bundeszuschüsse deutlich aufgestockt worden. 2021 lag dieser ergänzende Bundeszuschuss bei 5 Mrd. Euro. 2022 muss der Bund zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages dann sogar einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds überweisen, was nicht weniger als eine Verdoppelung der ursprünglich festgelegten Zuweisungen bedeutet (AssCompact berichtete bereits). Forderungen der GKV zu einem erhöhten Bundeszuschuss kommentierte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, auf einer GKV-Veranstaltungsreihe mit: „Es geht uns beim Bundeszuschuss für die GKV nicht darum, Löcher zu stopfen, sondern zu sagen, dass das Gelder sind, die eigentlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind, sondern aus Steuermitteln.“
Weitere Verschärfung der Kassenlage in der GKV
Unterdessen ist trotz der fortlaufend steigenden Bundeszuschüsse eine Entspannung der Finanzsituation in der GKV nicht in Sicht. Auch wenn man nach Aussagen des GKV-Spitzenverbandes für das laufende Jahr zwar von weitgehend stabilen Kassenfinanzen ausgehen kann, sei dies aber eben nur dank der zusätzlichen Mittel, die der GKV im Jahr 2022 zur Verfügung stehen, möglich, erläuterte Pfeiffer gegenüber dem Handelsblatt. Dazu gehören neben den ergänzenden Bundesmittel auch die Zuführungen aus der Liquiditätsreserve, die nach jetzigem Stand aber für 2023 wegfallen sollen. Daher geht der GKV-Spitzenverband für 2023 in einer aktuellen Schätzung von einer Verschärfung der Finanzierungslücke auf dann mittlerweile 17 Mrd. Euro aus. Um diese zu schließen, müsste der Zusatzbeitrag um 1,0 bis 1,1 Prozentpunkte steigen – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert, heißt es dazu vom Spitzenverband.
Neue Finanzstabilität durch Dynamisierung der Zuschüsse?
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, will Gesundheitsminister Lauterbach nach Ministeriumsangaben Sparmaßnahmen einführen, die „auf mehreren Schultern“ verteilt werden sollen. Zunächst soll der Bundeszuschuss zur GKV ab dem Jahr 2023 um 5 Mrd. Euro auf jährlich 19,5 Mrd. Euro erhöht werden. Damit würde die Regierung aus SPD, Grünen und FDP auch eine ihrer Ankündigungen im Koalitionsvertrag erfüllen. Dort vereinbarten die Ampelkoalitionäre nämlich, dass man den Bundeszuschuss zur GKV regelhaft dynamisieren werde. Nichtsdestotrotz stellen solche allgemeinen Bundeszuschüsse eine einfache und immer auch bequeme Lösung für die jeweilige Regierung dar, die Defizite zu kompensieren, wie AssCompact bereits berichtete. Wirklich nachhaltige Ideen und Lösungen sehen sicher anders aus. Darüber hinaus werden nicht notwendige Finanzreserven der Krankenkassen weiterhin abgeschmolzen und überschüssige Mittel des Gesundheitsfonds dauerhaft als Zuweisungen an die Krankenkassen ausgeschüttet, heißt es. GKV-Spitzenvertreterin Pfeiffer formuliert indes mit Blick auch auf die Ausgabenseite der Krankenkassen eine weitere Aufgabe zur Erreichung von Finanzstabilität in der GKV. So fordert Pfeiffer: „Auf der Ausgabenseite brauchen wir eine Dämpfung. Ich rede dabei nicht von Leistungskürzungen, sondern von einer effizienteren Versorgung.“ (as)
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