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1. Juli 2022
Golfplatzversicherung: „Wir sprechen die Sprache Golf“

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Golfplatzversicherung: „Wir sprechen die Sprache Golf“

Gebäude, Inhalt, Haftpflicht: Was passiert da aktuell bei den Absicherungen?

Wir erleben derzeit den großen Schreckmoment der Haftpflichtversicherung. Der deutsche Golfverband – der DGV – hatte für alle Mitglieder der deutschen Vereinslandschaft eine subsidiäre Deckung; diese wurde vom damaligen Versicherer leider nicht verlängert. Jetzt denkt natürlich jeder, so sehen wir es auch in den sozialen Medien, dass die private Haftpflichtversicherung doch leistet. Aber auch hier haben wir das Unverständnis einiger Kollegen, dass es zwar versichert ist, aber der Haftpflichtversicherer kann, zu Recht, auch nach der Prüfung der Ansprüche ablehnen. Das hat die subsidiäre Deckung des DGV damals nicht gemacht und das macht der neue Vertragspartner auch nicht.

Des Weiteren kennen viele Versicherer nicht die Sondergrößen, die im Golf aufgrund meist englischer Produkte im Kleingebindebereich andere sind, die elektronischen Bestandteile einer Beregnungsanlage, die Lebensdauer einzelner Maschinen – Stichwort: Zeitwertklausel – … ach, das führt immer weiter. Aber verständlich, dass das keinen Versicherer wirklich interessiert. Der Markt mit seinen 720 potenziellen Kunden ist zu klein.

Können Sie uns einige Beispiele zu den üblichen Versicherungssummen nennen?

Die durchschnittliche deutsche 18-Loch-Anlage hat einen Gebäudewert von etwa 900.000 bis 1,1 Mio. Euro, einen Maschinenpark von ca. 750.000 Euro und Inhalt für 300.000 Euro. Da kommt schon etwas zusammen.

Welche Gefahren werden denn gerne von den Golfplatz-Verantwortlichen übersehen?

Mein Lieblingsthema sind die Golf Carts. Leider haben mich schon Kollegen angerufen und gefragt, was denn da so schlimm sein soll. Das beweist mir dann, dass sich Kollegen in dem Thema nicht zurechtfinden, was auch nicht dramatisch ist. Ich habe zum Beispiel keine Ahnung, was ein Anwalt oder Notar versichern müsste. Dafür gibt es im Kollegenkreis Spezialisten, so wie wir einer für Golfanlagen sind. Wasserhindernisse sind, auch aufgrund der Nachhaltigkeit, sehr wichtig geworden. Die künstlich angelegten Teiche sollten schon versichert werden.

Spielen Naturgefahren eine immer größere Rolle?

Leider ja, wir hatten jetzt durch das Sturmtief Bernd mit ca. 2,5 Mio. Euro im Golfbereich die höchsten Schäden überhaupt zu beklagen.

Haben Sie noch ein paar Schadenbeispiele für uns?

Sind Sie Golfspielerin? Nein? Die Golfregeln besagen etwa, dass die Körnung des Sandes einen bestimmten Wert nicht über- bzw. unterschreiten darf. Das hat etwas mit der Spielbarkeit zu tun. Wir haben zum Beispiel ausgewehten Bunkersand als mitversicherte Eigenschaft. Vor Kurzem haben wir von einem Kollegen erfahren, der so etwas Ähnliches über eine Bodenkasko versichern wollte, was ich persönlich schade finde. Wir hätten ihm und auch seinem Kunden sicher helfen können. So ist es ziemlich danebengegangen.

 
Ein Interview mit
Robert Paas