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23. September 2024
Gothaer erweitert digitale PKV-Services
Gothaer erweitert digitale PKV-Services

Gothaer erweitert digitale PKV-Services

Kunden der Gothaer Krankenversicherung können ab sofort mehrere neue digitale Services nutzen. Der Versicherer hat das sogenannte E-Rezept sowie den Online Check-in an den Start gebracht. So wird ein großer Schritt der Patientenreise vollständig digitalisiert, schreibt die Gothaer.

Die Gothaer Krankenversicherung hat ihre digitalen Services in der privaten Krankenversicherung ausgebaut. Versicherte können künftig das elektronische Rezept, oder auch E-Rezept genannt, sowie einen Online Check-in nutzen. Damit ist die Gothaer laut eigenen Angaben einer der ersten privaten Krankenversicherungen, die diese Services zur Verfügung stellt und so die Patientenreise von der Datenübermittlung an die Arztpraxis über die Ausstellung des E-Rezepts bis hin zur Einreichung des Kostenbelegs völlig digitalisiert.

E-Rezept kann über App eingelöst werden

Ausgestellte E-Rezepte können über die App „Das E-Rezept“ eingesehen, an die Apotheke der Wahl übermittelt und dort eingelöst werden. Voraussetzung für die Nutzung der App ist die Installation und Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA)-App der Gothaer, schreibt der Versicherer. Bei Folgerezepten ist kein Besuch in der Arztpraxis mehr nötig. Zudem können Kostenbelege zu eingelösten E-Rezeption zur Erstattung direkt an die GesundheitsApp des Versicherers weitergeleitet werden. Zur Ausstellung von E-Rezepten benötigt die Praxis die Krankenversicherungsnummer (KVNR).

Online Check-in als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte

Die KVNR sowie weitere persönliche Daten können vollversicherte Patienten über den Online Check-in an die behandelnde Praxis übermitteln. Der Online Check-in ist eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte. Dazu müssen Patienten einen von der Praxis zur Verfügung gestellten QR-Code über die Gothaer ePA-App einscannen, über welche die Daten an die Praxis übermittelt werden können. Der Online Check-in muss in der Regel nur einmal pro Versicherten und Praxis durchgeführt werden. (js)

Bild: © doidam10 – stock.adobe.com