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4. Juni 2023
Grundfähigkeitsversicherung: Inflation der Leistungsauslöser?

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Grundfähigkeitsversicherung: Inflation der Leistungsauslöser?

Die Frage des Preises

Natürlich darf der Preis-Aspekt bei einer Diskussion der Leistungsauslöser nicht außen vor bleiben; jedes versicherte Risiko hat schließlich seinen Preis. Für den Kunden ideal wäre vermutlich ein Baukasten, in dem 40, 50 oder vielleicht sogar 60 Leistungsaus­löser enthalten sind und jeder dieser Leistungsauslöser ein Preisschild erhält. Aus dem Gesamtsortiment kann der Kunde sich dann seinen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. An einem solchen Produkt dürften aber viele Marktbeteiligte wenig Interesse haben.

Der Versicherer möchte vermutlich nicht preisgeben, wie die einzelnen Grundfähigkeiten kalkuliert sind, lässt sich daraus doch auch die Wahrscheinlichkeit des Leistungseintritts zumindest tendenziell ermitteln. Die Entwickler von Vergleichsprogrammen werden Amok laufen, weil sowohl die Prämienberechnung sehr komplex wird als auch die unmittelbare Vergleichbarkeit nahezu verhindert wird. Auch Ratingagenturen dürften von einem so individuellen, kundenfreundlichen Produkt wenig begeistert sein, leben sie doch in großem Maße davon, Dinge zu standardisieren und Angebote zu vergleichen, die in der Praxis nicht wirklich vergleichbar sind.

Zwei Seiten einer Medaille

Es zeigt sich also, dass die Aussage „Inflation der Leistungsauslöser“ kontrovers diskutiert werden kann. Für den Kunden ist grundsätzlich eine hohe Flexibilität und die damit verbundene Individualisierungsmöglichkeit seines Produktes positiv zu bewerten. Fraglich ist allerdings, ob ein derartiges Produkt marktbreit Akzeptanz finden würde. Nehmen wir einmal an, in einem Tarif könnten aus 50 zur Verfügung stehenden Leistungsauslösern maximal 20 gewählt werden. Dann ergeben sich hieraus nach den Regeln der Kombinatorik 47.129.212.243.960 verschiedene Varianten. Die hierbei zugrunde liegende Formel lautet: n! / ((n – m)! * m!) mit n = 50 Leistungsauslöser und m = maximal 20 wählbare.

Bei der Grundfähigkeitsversicherung bleibt es also spannend. Ein großer Vorteil dieses Produktes ist sicher, dass es sehr flexibel – im Sinne von Absicherung neuer Fähigkeiten – reagieren kann. Damit kann vor allem der sich dynamisch entwickelnden Arbeitsumwelt mit immer neuen Berufen und damit verbundenen Fähigkeiten Rechnung getragen werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der Sonderedition Arbeitskraftabsicherung, die der AssCompact 05/2023 beigeheftet ist, und in unserem ePaper.

Bild oben: © Oporty786 – stock.adobe.com; Porträtfoto: © infinma

 
Ein Artikel von
Dr. Jörg Schulz

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Ralph Quandel … am 10. Juni 2023 - 09:01

Verehrter Dr, Schulz,

warum nicht den umgekehrten Weg gehen und die nicht versicherten Risiken in der Police auflisten? Auf jeden Fall würde das für den Verbraucher in eine verlässlichere Position bringen. Natürlich auch den Vermittler ;-)

Beste Grüße

Ralph Quandel