Franke und Bornberg hat die Qualität der Anbieter im Bereich der Grundfähigkeitsversicherung sowie die Leistungspraxis unter die Lupe genommen. Beim Unternehmensrating Grundfähigkeit haben die Analysten drei Bereiche bewertet: Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase sowie in der Leistungsregulierung und die Stabilität des Grundfähigkeitsgeschäfts. Das Leistungspraxisrating Grundfähigkeit hat den Fokus ausschließlich auf der Kundenorientierung in der Leistungsregulierung. Wie die nun aktualisierten Unternehmens- und Leistungspraxisratings des Analysehauses zeigen, nimmt die Zahl der Leistungsfälle in der Grundfähigkeitsversicherung allmählich zu. Dies sei ein Beleg dafür, dass sich der noch junge Versicherungszweig kontinuierlich weiter entwickle, in der Praxis ankomme immer mehr in Anspruch genommen werde, wie es von Franke und Bornberg heißt.
Bessere Aufklärung über Produktcharakter gefragt
Der langsame, aber stetige Anstieg der Leistungsfälle bringt zudem die folgende Erkenntnis: Den Analysten zufolge wissen viele Kunden zum Zeitpunkt der Leistungsmeldung nicht genau, ab wann eine Grundfähigkeitsleistung tatsächlich gezahlt wird. Bei den Leistungsvoraussetzungen gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung gegenüber anderen Versicherungen deutliche Unterschiede. „Viele Leistungsfallanmeldungen für Grundfähigkeitsleistungen erfolgen bereits, wenn noch kein Leistungsauslöser greift. Das macht deutlich, dass in Beratungsgesprächen besser über den Produktcharakter aufgeklärt werden muss“, unterstreicht Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Hier habe sich der telefonische Erstkontakt durch den Versicherer bewährt, um im persönlichen Gespräch die spezifischen Kriterien zu erläutern, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und realistische Erwartungen zu schaffen.
Umfassende Beratung vor Vertragsabschluss entscheidend
Von zentraler Relevanz ist die Beratung vor Vertragsabschluss. Laut Franke und Bornberg müssen Vermittler darauf achten, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den den Verlust grundlegender körperlicher und geistiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Treppensteigen ab. Für eine Leistung muss in der Regel eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen. Entsprechend führt nicht jede gesundheitliche Einschränkung automatisch zu einer Zahlung. „Nur durch umfassende Aufklärung lassen sich falsche Erwartungen und spätere Enttäuschungen im Leistungsfall vermeiden“, wie das Analysehaus schreibt.
Etliche Leistungsfälle aus AU-Bausteinen
Als interessant bezeichnen es die Experten von Franke und Bornberg außerdem, dass ein „erheblicher Teil der Leistungsfälle aus sogenannten AU-Bausteinen“ stammen würden. Diese Zusatzbausteine, die bei Arbeitsunfähigkeit leisten, hätten mit der eigentlichen Grundfähigkeitsleistung inhaltlich nichts gemein. Streng genommen dürften die AU-Leistungen nicht der Grundfähigkeitsversicherung zugeordnet werden und sollten in der Leistungsstatistik separat ausgewiesen werden.
Leistungsprüfung stellt Versicherer vor Herausforderungen
Zudem bringt die Leistungsprüfung besondere Anforderungen an die Versicherer mit sich. Dies betrifft etwa die Einschätzung anhand von Arztberichten, ob eine Grundfähigkeit gemäß Definition in den Versicherungsbedingungen verloren ist. Die notwendige Transferleistung – also die Übertragung medizinischer Befunde auf den Verlust einer definierten Grundfähigkeit – erfordere laut Franke und Bornberg spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung. „Mit zunehmender Marktreife wird auch die Leistungspraxis aussagekräftiger. Die Versicherer können nun auf einen wachsenden Erfahrungsschatz zurückgreifen. Entscheidend bleibt jedoch die Qualifikation der Leistungsprüfer“, betont Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.
Fazit: Aufklärung über Leistungsvoraussetzungen erforderlich
Die Grundfähigkeitsversicherung gewinnt beständig an Relevanz. Die steigende Zahl der Leistungsfälle belege, dass das Produkt in der Praxis grundsätzlich funktioniere, wie die Analysten schreiben. Zugleich lässt sich aber feststellen, dass es einer intensiven Aufklärung über die Leistungsvoraussetzungen bedarf.
Lesen Sie auch:
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können