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11. November 2019
Grundrente: So sieht der Kompromiss der Regierung aus

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Grundrente: So sieht der Kompromiss der Regierung aus

Berechnung

Die Grundrente selbst berechnet sich so, dass jedem, der weniger als 80% der Beiträge eines Durchschnittverdieners gezahlt hat, aber mehr als 30%, seine Rentenleistung verdoppelt wird. Allerdings höchstens auf 80% der Durchschnittsleistung und maximal für die besagten 35 Beitragsjahre. Im Anschluss wird dieser Rentenzuschlag jedoch um 12,5% gekürzt.

Betriebliche Altersversorgung

Auch für die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ergeben sich Neuerungen. So wird die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung für Versorgungsbezüge in einen Freibetrag umgewandelt. Bisher wurde bei Zahlungen oberhalb der Freigrenze die komplette Betriebsrente mit dem doppelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag belastet (Doppelverbeitragung). Zukünftig ist dies nur noch für den Anteil vorgesehen, der den Freibetrag übersteigt.

Außerdem soll zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern der BAV-Förderbetrag von maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben werden. (tku)

Bild: © Sir_Oliver – stock.adobe.com

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