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1. Februar 2023
Grundsteuer-Abgabe: Bayern weicht von Ländervorgabe ab
Grundsteuer-Abgabe: Bayern weicht von Ländervorgabe ab

Grundsteuer-Abgabe: Bayern weicht von Ländervorgabe ab

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist abgelaufen. Dennoch fehlt den Finanzämtern noch fast ein Drittel der erwarteten Erklärungen. Und wie reagieren darauf die Bundesländer? Einheitlich – bis auf Bayern, wo die Frist im Alleingang nochmals verlängert wird.

Aus, Schluss, vorbei: Die von den Bundesländern gewährte verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen hat mit Ablauf des 31.01.2023 endgültig geendet. Und dennoch: Laut Bundesfinanzministerium sind bis zum 30.01.2023 bundesweit nur etwa 71% der insgesamt erwarteten Erklärungen eingegangen. Insgesamt sind etwa 9,4% der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Knapp 62% wurden bis zum 30.01.2023 elektronisch übermittelt.

Finanzämter dürfen Besteuerungsgrundlagen schätzen

Doch wie geht es nun weiter? Bei nicht fristgerechter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kommen grundsätzlich die auch bei anderen Steuererklärungen (wie z. B. der Einkommensteuererklärung) möglichen Maßnahmen in Betracht, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf AssCompact-Anfrage. Grundsätzlich werde die Finanzverwaltung die Abgabe der Grundsteuererklärung zunächst anmahnen, verbunden mit dem Hinweis, dass bei weiterer Missachtung der Abgabepflicht auch eine Strafe drohe. Der Steuer-Fachinformationsdienst Wolters Kluwer weist außerdem darauf hin, dass das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen dürfe, auch wenn keine Grundsteuererklärung eingereicht wird.

Bayern weicht von der Ländervereinbarung ab

Doch auch hinsichtlich der Frage, ob denn eine wiederholte Verlängerung der Abgabefrist infrage kommt, scheint unter den dafür zuständigen Bundesländern kein Konsens mehr zu herrschen. Im Alleingang etwa verlängerte Bayern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen nun drei weitere Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Damit komme der Freistaat unter anderem auch einer Bitte der Steuerberater nach, argumentierte der Minister.

In den anderen Bundesländern ist eine Verlängerung unwahrscheinlich

Andere Bundesländer aber bleiben laut übereinstimmenden Medienberichten bei der aktuellen Frist: In Sachsen wird es laut dem Nachrichtenportal tagesschau.de keine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben, wie der dortige Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Herold, mitgeteilt hat. In Thüringen scheiterte ein entsprechender Eilantrag der CDU am Widerstand der SPD, Grünen und der Linkspartei. Und auch in den anderen Bundesländern haben die Finanzbehörden einer Fristverlängerung eine Absage erteilt. Einzig aus Sachsen-Anhalt wurde laut tagesschau.de noch nicht bekannt, ob die Grundsteuererklärung später abgegeben werden kann.

Hintergrund

Bei der Grundsteuerreform geht es um insgesamt fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die neu berechnet werden müssen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, weil die bisher erhobenen Steuern veraltete Daten zu den Immobilienwerten als Grundlage haben. Die neue Grundsteuer-Berechnung soll dann von 2025 an gelten. (as)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com