Bei dem vermeintlichen Durchbruch im Streit um die Reform der Grundsteuer, blieb die genaue Formel noch unter Verschluss. Nun hat das Bundesfinanzminister Olaf Scholz aber den Kabinettskollegen einen Gesetzentwurf vorgestellt, inklusive Berechnungsformel. Unbürokratisch und einfach – so sollte die neue Formel aussehen. Das hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt. Die nach zahlreichen Verhandlungen mit den Finanzministern der Bundesländer präsentierte Formel ist allerdings alles andere als einfach und unbürokratisch. So sollen in die neue Grundsteuer gleich elf Faktoren einfließen.
Die Faktoren im Überblick
- Gesetzlich normierte durchschnittliche Nettokaltmiete
- Zuschlag nach Mietniveaustufe
- Zuschlag für Großstädte
- Wohnfläche
- Zinssatz nicht umlagefähiger Bewirtschaftungskosten
- Vervielfältiger
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Abzinsungsfaktor
- Steuermesszahl von 0,00034
- kommunaler Hebesatz
Bayern wehrt sich weiter
Die genaue Berechnungsformel enthält dazu noch zahlreiche Klammern und Brüche. Für Normalverbraucher ist die Grundsteuer damit kaum zu berechnen. Beschlossen ist die Grundsteuerreform unter anderem deshalb noch lange nicht. Vor allem Bayern wehrt sich weiter gegen eine komplexe Berechnungsformel. Die Forderungen des Koalitionspartners finden sich in dem Gesetzentwurf aber überhaupt nicht wider. Die CSU drängt zum Beispiel auf eine Länder-Öffnungsklausel, die es den Ländern alternativ ermöglicht, die Grundsteuer einfach nach der Fläche zu erheben, auch wenn es an einer solchen Klausel ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken gibt.
30.04. nicht zu halten
Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche wird der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform aller Voraussicht nach nicht wie geplant am 30.04. vom Kabinett verabschiedet. Dieser Termin sei nicht zu halten. Mit der Verschiebung reagiere Scholz unter anderem auf Bedenken, dass sein Reformentwurf nicht verfassungsgemäß ist. Klarheit darüber soll nun ein Treffen mit Verfassungsrechtlern bringen.
Hohe Kosten
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt derweil erneut Kritik an den Plänen des Bundesfinanzministeriums. So sei schon für die Verkehrsbewertung viel Personal erforderlich. Allein das sei mit Kosten von 462 Mio. Euro verbunden. Hinzu kommen weitere Personalkosten, zum Beispiel für die Postverteilung in Höhe von 76 Mio. Euro. Der BdSt fordert daher die Politik auf, den Gesetzentwurf dringend nachzubessern. (mh)
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