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7. Juni 2019
Gutachten: Mietendeckel wäre Verstoß gegen die Verfassung

Gutachten: Mietendeckel wäre Verstoß gegen die Verfassung

Die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin wäre verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).

Der Landesverband Berlin/Brandenburg des BFW hat von der Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig ein Gutachten zum diskutierten Mietendeckel in Berlin erstellen lassen. Die Experten kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin verfassungswidrig wäre.

Fehlende Gesetzgebungskompetenz

Dem Gutachten zufolge fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Schließlich habe der Bund bereits erschöpfen von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Daher ist die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin schon formell verfassungswidrig.

Juristisch massiv angreifbar

„Der öffentlich-rechtliche Mietendeckel ist verfassungswidrig und juristisch massiv angreifbar. Unser Rechtsgutachten kommt zu der eindeutigen und klaren Aussage: Berlin hat in dieser Frage keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Berliner Senat nicht kurzsichtig aus politischer Opportunität handelt und sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz durch das Abgeordnetenhaus peitscht. Das würde einem ,verfassungsrechtlichen Voodoo‘ gleichkommen“, sagt Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V.

Unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten

Die Kappung der Mieten stellt laut dem Rechtsgutachten zudem eine unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten dar, insbesondere eine Verletzung der Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz dar. „Ein Mietendeckel würde unter mehreren Gesichtspunkten gegen das Grundgesetz verstoßen, zumal er massiv in das Eigentumsrecht eingreift“, sagt Geschäftsführerin Susanne Klabe. Der BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg plant daher bereits, seine Mitgliedsunternehmen bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Berliner Mietendeckel zu unterstützen. (mh)

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com