Das Bundesbauministerium hat das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ auf den Weg gebracht. Damit soll die Umwandlung von Gewerbeobjekten in Wohnimmobilien vorangetrieben werden, um den Wohnraummangel zu bekämpfen. Ab Juli 2026 ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich, wenn aus leer stehenden Gewerbeimmobilien Wohneinheiten geschaffen werden.
Was wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen?
Gefördert wird der Umbau von Gewerbeimmobilien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zum Wohnen benutzt werden, zu Wohnungen. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Die Immobilie muss mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EEd) saniert werden. Ausnahmen bilden Baudenkmale: Diese müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen.
Höhe der Förderung
Eine Wohnung ist mit bis zu 30.000 Euro förderbar. Somit sind bis zu 30% von maximal 100.000 Euro pro entstehender Wohneinheit als direkter Zuschuss möglich. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen allerdings nicht dazu. Die Förderung lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren. Die Gesamtförderung pro Unternehmen beträgt 300.000 Euro.
Kreis der möglichen Antragsteller und Fördersumme
Antragsberechtigt sind alle Selbstnutzer oder Investoren. Mit Investor ist der Auftraggeber der Maßnahme gemeint, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchte.
An Fördermitteln stehen für das Jahr 2026 insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Programm im Überblick finden Sie unter bundesregierung.de. (tik)
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