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2. Februar 2020
Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

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Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

Die Privathaftplichtversicherung war die erste Sparte, in der die Haftpflichtkasse die „Erweiterte Vorsorge“ als Höchstleistungsgarantie eingeführt hat. In Kombination mit der Innovations- und Besitzstandsgarantie sind Kunden mit der Erweiterten Vorsorge auf der sicheren Seite. Und für Vermittler stellt sie eine Entlastung in Sachen Haftung dar.

Ein Beitrag von Fermin Fuentes, Abteilungsleiter Haftpflicht Vertrag – Privatkunden beim Versicherer die Haftpflichtkasse

Im November 2010 wurde die Erweiterte Vorsorge von der Haftpflichtkasse zunächst in der Sparte Privathaftpflichtversicherung eingeführt, später dann auch in den anderen Sachsparten wie der Tierhalterhaftpflichtversicherung und der Hausratversicherung. Die Idee dazu stammte aus den eigenen Reihen. Ausgangspunkt war die damalige Marktsituation: Versicherer versuchten sich durch Wettrüsten über neue Zusatzleistungen von den Wettbewerbern abzuheben.

Etabliertes Leistungsmerkmal

Die Sinnhaftigkeit der Zusatzdeckungen für den Versicherungsnehmer stand dabei nicht immer im Vordergrund. Durch diese mangelnde Markttransparenz fiel es daher allen Marktteilnehmern, ob Makler oder Versicherer, sehr schwer, einen Überblick über den deutschen Versicherungsmarkt zu bewahren. Des Weiteren resultierten infolge der Versicherungsvertragsgesetzreform im Jahre 2008 höhere Anforderungen an die Maklerschaft und damit verbunden auch eine veränderte Haftungssituation. Mittlerweile ist die Erweiterte Vorsorge im Maklermarkt ein etabliertes Leistungsmerkmal. Kaum ein Versicherer verzichtet innerhalb seiner Premiumprodukte darauf. Unter verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Best-Leistungs-Garantie, Sorglos-Paket o. Ä.) trifft man in den Tariflandschaften der Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung auf den Baustein.

Marketing oder Mehrwert?

Die Erweiterte Vorsorge vermittelt zunächst das beruhigende Gefühl, immer den bestmöglichen Versicherungsschutz vereinbart zu haben. Im Schadenfall berücksichtigt sie etwaige Deckungsnachteile gegenüber den in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Mitbewerbern und zieht dann zur Regulierung deren Bedingungswerke heran. Ziel und Zweck dieser Komponente ist es, Risiken, die aus technischer und gesellschaftlicher Entwicklung hervorgehen, im Schadenfall in den Versicherungsschutz einfließen zu lassen, sobald diese auch am deutschen Markt innerhalb der Privathaftpflichtversicherung versicherbar sind, und ohne erneute Prüfung sowie ohne Mehrarbeit für den Makler mitzuversichern, sobald ein Mitbewerber diese in sein Bedingungswerk aufnimmt.

Sind Makler damit alle Sorgen los?

Man könnte also meinen, der günstigste Tarif am Markt inklusive der Erweiterten Vorsorge ist die beste Wahl, um als Versicherungsvermittler haftungssicher zu arbeiten. Natürlich gibt es bei jedem Versicherer Einschränkungen, aber auch diese unterscheiden sich zum Teil sehr. Daher ist es für Versicherungsvermittler ratsam, sich hierüber einen Überblick zu machen. Die Einschränkungen werden von den Versicherern nicht verklausuliert, sondern sind in den Bedingungen eindeutig und im Vorfeld klar benannt.

Üblich ist es beispielsweise, dass nur Tarife deutscher Versicherer berücksichtigt werden. Manche Versicherer schließen zudem auch Bedingungswerke von Deckungskonzepten vom Versicherungsschutz aus. Vorsatz, Eigenschäden, berufliche oder gewerbliche Risiken sind genauso wie Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gewöhnlich ebenfalls ausgenommen. Bei den meisten Gesellschaften ist zudem der Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht ist.

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Ein Artikel von
Fermin Fuentes