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2. Februar 2020
Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

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Höchstleistungsgarantien in der Haftpflicht – Marketing oder Mehrwert?

Bedeutet die Erweiterte Vorsorge den Innovationstod?

Nein, das zeigt eindeutig die Entwicklung der Tariflandschaft in den Sachversicherungen, die auch seit Einführung der Erweiterten Vorsorge weiterhin neue, interessante Leistungen in ihre Tarife integriert hat. Der Bedarf an Absicherung der Grundrisiken (Haftpflicht, Hausrat etc.) ändert sich nicht grundlegend, aber die Welt, in der die Kunden leben, inklusive ihrer Gewohnheiten und Gepflogenheiten, sodass allein hierdurch auch zukünftig die Versicherer innovativ auf Veränderungen reagieren müssen.

Freifahrtschein für Makler?

Selbstverständlich ist die Erweiterte Vorsorgedeckung kein Freifahrtschein für Versicherungsmakler und ersetzt nicht die individuelle Risikoermittlung beim Kunden. Sie kann jedoch das Haftungsrisiko merklich reduzieren, und Risiken, die aufgrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen neu entstehen oder sich verändern, fließen im Schadenfall in den Versicherungsschutz mit ein. Und zwar ohne dass eine unmittelbare Vertragsänderung erforderlich ist.

Eine gänzliche Freistellung von der Maklerhaftung sowie den Beratungspflichten kann durch keine Produktlösung erreicht werden. Die Erweiterte Vorsorge entbindet Makler nicht von ihren Pflichten gemäß Versicherungsvertragsgesetz. Sie stellt hierfür vielmehr eine Entlastung dar.

Mit weiteren Leistungsmerkmalen kombinieren

Richtig rund wird der Vorteil der Erweiterten Vorsorge jedoch erst in Kombination mit weiteren Leistungsmerkmalen wie der Innovationsgarantie, die die Aufnahme von beitragsneutralen Leistungsverbesserungen (Updates) vorsieht, sowie der Besitzstandsgarantie, die bei einem Versichererwechsel den bisherigen Leistungsstandard garantiert.

Absolut grundlegend ist jedoch, zunächst nach Bedarfsermittlung beim Versicherungsnehmer den passenden Tarif bei einem soliden Versicherer auszuwählen, der zum einem sein Leistungsversprechen im Schadenfall auch zu leisten vermag und idealerweise seine Kernprozesse (Dokumentation, Schadenbearbeitung etc.) optimiert hat und die Aufwände des Vermittlers gering hält.

Ein proaktives Leistungsversprechen

Das proaktive Leistungsversprechen bedeutet, dass die Mitarbeiter der Haftpflichtkasse im Schadenfall recherchieren, ob es Mitbewerber am Markt gibt, die für den jeweiligen konkreten Fall Versicherungsschutz bieten. Durch eine schnelle und einfache Schadenregulierung muss der Versicherte also in den meisten Fällen nicht selbst nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Erweiterte Vorsorge gegeben sind.

Dabei zählt vor allem eine unkomplizierte und zuverlässige Erstbearbeitung von Schadenmeldungen. In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang und in vielen Fällen sogar noch schneller. Im Schadenfall haben unsere Geschäftspartner beispielsweise immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Der Schadenfall ist der Moment der Wahrheit in der Kundenbeziehung, daher ist es für Vermittler unerlässlich, gerade bei dem Thema Erweiterte Vorsorge auf einen kompetenten Partner zu setzen.

Den Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2020 auf Seite 46 f. und in unserem ePaper.

Bild: © Андрей Яланский - stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Fermin Fuentes